Kriegsverrat in das Gesetz zur Aufhebung von NS-Unrechtsurteilen aufnehmen
Berlin: (hib/BOB) Urteile der NS-Militärjustiz wegen Kriegsverrats sollen nach den Vorstellungen der Linksfraktion künftig ohne Einzelfallprüfung aufgehoben werden. Wie die Abgeordneten in einem Gesetzentwurf ( 16/3139) ausführen, sei dies für die Angehörigen getöteter oder mittlerweile verstorbener Verurteilter ein wichtiges moralisches und politisches Zeichen, dass ihre Verwandten nicht länger als Straftäter gelten. Millionen KZ-Insassen, Zivilisten und auch Soldaten hätten nach Ansicht der Linksfraktion nicht sterben müssen, wenn mehr "Kriegsverrat" begangen worden wäre. Die Kriegsverräter hätten aus "zutiefst humanen Gründen gehandelt".
Die Einzelfallprüfung sei entbehrlich. Diese sei für die Betroffenen und deren Angehörige "unzumutbar, entwürdigend und in den meisten Fällen über 60 Jahre nach Kriegsende auch aus tatsächlichen Gründen nicht realisierbar". Die Linke betont, es sei "nicht haltbar", wenn der Gesetzgeber der Ansicht sei, es fänden sich eine ganze Reihe von Straftatbeständen - wie Kriegsverrat, Plünderungen sowie Misshandlung von Untergebenen - bei denen die Aufhebung des Urteils ohne Einzelfallprüfung nicht verantwortbar erscheine. Kriegsverrat sei politisch oder moralisch motiviert und mit kriminellen Taten (wie Plünderungen) nicht vergleichbar. Zudem handele es sich bei Kriegsverrat um einen Verrat des deutschen Angriffs- und Vernichtungskrieges.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Dr. Susanne Kailitz,
Michael Klein, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Siegfried F.
Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.