hib-Meldung
167/2007
Datum: 19.06.2007
heute im Bundestag - 19.06.2007
FDP regt Verbesserungen am Telemediengesetz an
16/5613) heißt, seien am 1. März
dieses Jahres der Rundfunkstaatsvertrag und das neue
Telemediengesetz in Kraft getreten. Ziel sei es gewesen, die
unterschiedlichen Vorschriften des Teledienstegesetzes, des
Teledienstedatenschutzgesetzes, des Rundfunkstaatsvertrags und des
Mediendienstestaatsvertrags einheitlich im Bundesrecht zu regeln.
Allerdings seien auch im neuen Telemediengesetz einige wesentliche
Hemmnisse, Probleme und Rechtsunsicherheiten ungeklärt
geblieben. Die Regierungskoalition habe unmittelbar nach
Inkrafttreten des Gesetzes bereits eine entsprechende Novelle
angekündigt. Nach Meinung der FDP müssen Begriffe und
Abgrenzungen von Telemediendiensten, Telekommunikationsdiensten und
Rundfunk eindeutiger definiert werden. Abgrenzungs- und
Definitionsprobleme zwischen deutschen Normen und EU-Richtlinien
könnten kurzfristig ausgeräumt werden. Ferner müsse
sichergestellt werden, dass der Rahmen für die allgemeinen
Informationspflichten "sachgerecht" gezogen wird. Private
Homepages, Weblogs, Meinungsforen oder Chats, vor allem aber auch
Shareware und so genannte Open-Access-Angebote dürften nicht
mit überzogenen Anforderungen belastet werden. Zu einer
indirekten Diskriminierung bestimmter Technologien dürfe es
nicht kommen. Ferner sollten die Anbieter von Telemediendiensten
nicht mit unerfüllbaren Haftungs- und
Verantwortlichkeitsregeln oder Überwachungspflichten
konfrontiert werden. Die Anbieter von Inhalten oder die Betreiber
von Plattformen dürften nicht in eine Zwickmühle zwischen
eventuellen Haftungsansprüchen Dritter einerseits und
Vertragsbindungen und der Gefahr von Schadensersatzforderungen
durch die Kunden andererseits gebracht werden. Es müsse klar
werden, wie die ständige Überwachung von unzähligen
Fremdinhalten tatsächlich möglich sein soll und welche
Sanktionen im Endeffekt drohen. Die Haftung und Verantwortung
sollten soweit wie möglich dem Verursacher selbst zugeordnet
werden, schreiben die Abgeordneten. Um zu klären, wer Inhaber
der Rechte ist, muss es nach Ansicht der Fraktion ein
formalisiertes Verfahren geben. Dadurch würden die Anbieter
von Inhalten und die potenziellen Rechteinhaber
zusammengeführt und die Plattformanbieter aus ihrer
haftungsrechtlichen Zwickmühle entlassen. Ferner sollte nach
dem Willen der FDP die Sphäre des elektronischen
Geschäftsverkehrs nicht stärker reglementiert werden als
die des "klassischen" Geschäftsverkehrs. Vorrangig müsse
es darüber hinaus darum gehen, so genannte Spam-Mails
effektiver zu bekämpfen. Statt symbolischer
Gesetzesverschärfungen sollte auf die Vorschläge von
Industrie, Verbraucherzentralen und Verbänden
zurückgegriffen werden. Die Fraktion bemängelt
schließlich auch, dass es durch die zersplitterte Aufsichts-
und Regulierungslandschaft zu Wettbewerbsnachteilen kommt.
Erforderlich sei daher ein Konzept, wie Aufsicht und Regulierung
für Rundfunk, Medien und Telekommunikation einheitlich und
transparent gestaltet werden können, sodass die Innovations-
und Wirtschaftskraft des elektronischen Geschäftsverkehrs
nicht durch "überholte Strukturen" gehemmt werden.
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf,
das Telemediengesetz zu verbessern. Wie es in einem Antrag (
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael
Klein, Dr. Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath,
Günter Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander
Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_167/04