Im Bundestag notiert: Leistungen der Grundsicherung
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt die Anrechnung des Kindergeldes auf Leistungen der Grundsicherung. In ihrer Antwort ( 16/11154) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/10925) schreibt sie, die Verrechnung des Kindergeldes entspräche dem Grundsatz des Nachrangs der Inanspruchnahme von Fürsorgeleistungen, weshalb grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert als Einkommen leistungsmindernd berücksichtigt werde. Eine Nichtanrechung des Kindergeldes wäre "unter den leistungsrechtlichen Regelungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende systemwidrig". Eine solche Anrechnung würde außerdem "einen gegenläufigen Effekt auf das mit den heutigen Freibeträgen bei Erwerbstätigkeit verbundene Ziel ausüben, mehr Anreize zur Aufnahme einer möglichst Bedarf deckenden Arbeit zu setzen", schreibt die Regierung.
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