Im Bundestag notiert: Feste Fehmarnbeltquerung
Berlin: (hib/MIK) Der Staatsvertrag über eine Feste Fehmarnbeltquerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Dänemark enthält keinen "erzwingbaren Anspruch" auf Ausbau und Finanzierung der Hinterlandanbindung. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11336) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/11013). Der Staatsvertrag ermögliche es den Vertragsstaaten zudem, in Verhandlungen einzutreten, wenn sich die Grundlagen des Staatsvertrages in einer Weise ändern, die aus Sicht der Vertragsstaaten Anpassungen erforderlich machen könnten.
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