Bundesregierung: Keine gesetzlichen Korrekturen bei Cross-Border-Leasing
Berlin: (hib/MIK) Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Informationen darüber vor, wie viele Kommunen in den einzelnen Bundesländern Cross-Border-Leasing-Verträge abgeschlossen haben und welche Infrastrukturvorhaben schwerpunktmäßig davon betroffen sind. Dies erklärt sie in ihren Antworten ( 16/11518, 16/11519) auf zwei Kleine Anfragen der Linksfraktion ( 16/11017) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/10967). Die Bundesregierung beurteilt Leasing als wichtiges Finanzierungselement der deutschen Wirtschaft, heißt es weiter. Gesetzliche Korrekturen seien nicht notwendig. Die Beurteilung der Cross-Border-Leasing-Verträge sei nach amerikanischem Recht vorzunehmen, welches aufgrund der unerwünschten Steuersparwirkung geändert worden sei.
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