Im Bundestag notiert: Abgaben an die Künstlersozialkasse
Berlin: (hib/CHE) Nach der Pflicht selbständiger Künstler, für ihre Angestellten Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) zu entrichten, erkündigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage ( 16/11510). Sie bezieht sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Juli 2003. Dieses hatte bestimmt, dass ein selbständiger Künstler und Publizist, auch wenn er mehr als zwei Arbeitnehmer beschäftigt und für diese Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen hat, als Künstler beziehungsweise Publizist angesehen wird und deshalb für diese Beschäftigten Abgaben an die KSK abführen muss. Insbesondere Personengesellschaften fühlten sich dadurch benachteiligt, denn für juristische Personen gelte diese Regel nicht, schreiben die Grünen.
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