Bundesregierung will mehr Sicherheit in Atomanlagen
Berlin: (hib/AS) Kerntechnische Anlagen und Nukleartransporte sollen besser vor Terroranschlägen geschützt werden. Vor dem Hintergrund einer veränderten Sicherheitslage nach den Terroranschlägen in den USA, Madrid und London hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Atomgesetzes ( 16/11609) eingebracht. Das Zehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes sieht vor, dass künftig alle Personen, die mit Genehmigungs-, Planfeststellungs- oder Aufsichtsverfahren nach dem Atomgesetz betraut sind, in Atomkraftwerken oder mit radioaktiven Stoffen arbeiten, auf ihre Zuverlässigkeit hin überprüft werden. Die Betroffenen müssen zuvor von der Überprüfung bei den zuständigen Behörden informiert werden.
Gleichzeitig regelt das Gesetz, dass sowohl für den Betrieb als auch für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II bei Wolfenbüttel (Niedersachsen) in Zukunft die Vorschriften über Endlager des Bundes gelten sollen. Das Kabinett hatte im November 2008 beschlossen, dass die Anlage nicht mehr wie bisher vom Helmholtz Zentrum München, sondern vom Bundesamt für Strahlenschutz betrieben wird.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sebastian Hille, Sandra Ketterer, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Annette Sach, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.