Keine rechtliche Verantwortung für zinkhaltige Reststoffe
Berlin: (hib/MEN) Die Bundesrepublik ist für die in Deutschland erzeugten und seit 1991 im Hafen von Rotterdam lagernden zinkhaltigen industriellen Reststoffe im rechtlichen Sinne nicht verantwortlich. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/11496) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/11257) hervor. Es handle sich um zirka 4.000 Tonnen Abfälle, die einen Zinkgehalt zwischen 17 und 19 Prozent aufwiesen, heißt es weiter. Die Abfälle seien 1991 offenbar als Teil eines größeren Geschäfts einer polnischen Firma aus Deutschland verbracht worden. Hinweise von Behörden und Umweltschutzorganisationen hätten dazu geführt, dass der Transport von den niederländischen Behörden gestoppt worden sei. Zu diesem Zeitpunkt, so die Bundesregierung, habe es jedoch noch keine Rechtsgrundlagen für mögliche Rückführungsverpflichtungen oder subsidiäre staatliche Haftungen gegeben. Die Bundesregierung sei aber bereit, mit den niederländischen Behörden nach Lösungen zu suchen.
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