Anhörung zum Außenwirtschaftsgesetz
Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschäftigt sich in einer öffentlichen Anhörung am 26. Januar mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung ( 16/10730). Die Anhörung wird von 14 bis 16.30 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses stattfinden. Acht Sachverständige aus Wissenschaft, Unternehmensverbänden und vom Deutschen Gewerkschaftsbund werden zu dem Gesetzentwurf angehört, mit dem die Regierung das Ziel verfolgt, den Kauf eines in Deutschland ansässigen Unternehmens im Einzelfall und nach Prüfung untersagen zu können, wenn der Käufer nicht aus der EU und aus den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) stammt. Bisher gilt diese Einschränkung nur für den Kauf von Unternehmen der Rüstungsindustrie. Außerdem geht es in der Anhörung um einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu den Rahmenbedingungen für eine nachhaltige internationale Investitionspolitik ( 16/9612). Befragt werden die Sachverständigen auch zu einem Antrag der FDP-Fraktion ( 16/6997), in dem sich die Fraktion gegen politische Einflussnahme auf ausländische Direktinvestitionen ausspricht.
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