Im Bundestag notiert: Bau der festen Fehmarnbeltquerung
Berlin: (hib/HLE) Die finanziellen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland beim Bau der festen Fehmarnbeltquerung betreffen nur den Ausbau der Hinterlandanbindung auf deutschem Hoheitsgebiet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/11848) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/11706) mit. Im Staatsvertrag zwischen Deutschland und Dänemark heiße es wörtlich: "Die finanziellen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland betreffen in jedem Fall nur die deutschen Hinterlandanbindungen." Die deutschen Investitionskosten seien in zwei Studien auf 744 Millionen Euro beziffert worden.
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