Keine Sicherheitsrisiken durch geänderte REACH-Sicherheitsdatenblätter
Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat keine Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Änderung der Bestimmungen für sogenannte Sicherheitsdatenblätter der Chemikalienrichtlinie REACH. "Die Bundesregierung erachtet es angesichts des erreichten Schutzniveaus nicht als notwendig, darüber hinausgehende national weitergehende Regelungen einzuführen", erklärt die Regierung in einer Antwort ( 16/11849) auf eine Kleine Anfrage ( 16/11708) der Fraktion Die Linke. Darin hatte die Fraktion danach gefragt, welche gesundheitlichen Folgen für Verbraucher die Streichung des Artikels 14 der REACH-Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG haben könnte.
Durch die Streichung des Artikels 14 werden auf den Sicherheitsblättern bestimmte Risiken vor allem für private Verbraucher nicht mehr vollständig angegeben. Zur Begründung verwies die Regierung darauf, dass das Sicherheitsdatenblatt in erster Linie der Information im Beruf diene und für den Arbeits- und Umweltschutz und nicht für den privaten Endverbraucher vorgesehen sei.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sebastian Hille, Sandra Ketterer, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Annette Sach, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.