Im Bundestag notiert: Förderung durch die geplante jährliche pauschale Leistung in Höhe von 100 Euro auf hilfeberechtigte Schüler
Berlin: (hib/BOB) Mit welcher Begründung die Bundesregierung die Förderung durch die geplante jährliche pauschale Leistung in Höhe von 100 Euro auf hilfeberechtigte Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 begrenzt, möchte die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/12010) wissen. Weiter wollen die Abgeordneten erfahren, wie die Regierung die Einschätzung bewertet, dass die Ungleichbehandlung der Schüler nach unterschiedlichen Jahrgangsstufen ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes darstelle.
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