Im Bundestag notiert: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Berlin: (hib/MIK) Zwischen der Deutsche Bahn AG (DB AG) als Konzernobergesellschaft und der DB Mobility Logistics AG (DB ML) als Tochtergesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Danach werden Verluste der DB ML durch die DB AG ausgeglichen. Die erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12176) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12006). Wegen dieser Ausgleichspflicht könne der Insolvenzfall bei der DB ML nicht eintreten, solange die DB AG selbst solvent sei, heißt es weiter.
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