Bund soll alleinige Zuständigkeit bei Marktstützungsmaßnahmen erhalten
Berlin: (hib/HAU) Für die Durchführung von Sondermaßnahmen zur Marktstützung im Falle schwerwiegenden Marktstörungen im Zusammenhang mit Bekämpfungsmaßnahmen von Tierseuchen, soll künftig auch bei einer finanziellen Beteiligung der Länder der Bund zuständig sein. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG) ( 16/12231) vor, der am kommenden Donnerstag in erster Lesung im Bundestag behandelt wird. Aus Sicht der Bundesregierung könne durch das Abweichen der Länder bei Mengen- und Abgabenregelungen im Rahmen der Sondermaßnahmen, der Erfolg der angestrebten Marktordnungsziele gefährdet sein. Daher solle in das MOG eine Verordnungsermächtigung aufgenommen werden, die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrauscherschutz befugt, mit Zustimmung des Bundesrates zu regeln, dass die Länder in solchen Fällen von den Regelungen des Verwaltungsverfahrens nicht abweichen dürfen.
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme die Streichung der dahingehenden Paragrafen im Gesetzentwurf. Diese Eingriffsermächtigung eines Bundesministeriums in Länderobliegenheiten sei nicht akzeptabel. Sofern die Finanzierung durch die Länder erfolge, seien diese auch für die Durchführung der Maßnahme zuständig und verantwortlich gegenüber der EU.
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