Opferentschädigungsgesetz: Kreis der Anspruchsberechtigten wird erweitert
Berlin: (hib/BOB) Deutsche, die im Ausland Opfer einer Gewalttat oder eines terroristischen Anschlages werden, steht demnächst ein Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) zu. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf ( 16/12273) vorgelegt, der am Donnerstag beraten werden soll. CDU/CSU und SPD begründen ihre Initiative unter anderem damit, ausländische Reiseziele - ob aus beruflichen oder privaten Gründen - würden "ebenso häufig und selbstverständlich" angesteuert wie Ziele in Deutschland. Die derzeitige Rechtslage stelle eine "unbillige Härte" für die Betroffenen dar. Bisher hätten Deutsche nicht einmal in manchen EU-Staaten Anspruch auf eine Entschädigung.
Auch für ausländische Staatsbürger, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, soll das OEG erweitert werden. Anspruchberechtigt seien Verwandte bis hin zum dritten Grad. Sie würden zukünftig einen Anspruch auf Leistungen haben. Die Koalition argumentiert, nach bisheriger Rechtslage könnten ausländische Opfer nur dann einen Entschädigungsanspruch geltend machen, wenn sie mit einem Deutschen oder einer seit mehr als drei Jahren dauerhaft in der Bundesrepublik lebenden Person verheiratet oder in gerade Linie verwandt sind. Dies führe beispielsweise dazu, dass Menschen von einem Entschädigungsanspruch ausgeschlossen sind, die sich nur vorübergehend - beispielsweise wenn sie Verwandte besuchen - in Deutschland aufhielten. Bei den Anschlägen in Solingen und Mölln seien türkische Mädchen zu Tode gekommen, die damals als Nichten bei den jeweiligen Opferfamilien zu Besuch waren. Union und SPD hätten darauf verzichtet, alle Ausländer in den Kreis der Anspruchsberechtigten aufzunehmen. Dies wäre nicht finanzierbar, so die Koalitionsfraktionen. Verwiesen wird außerdem darauf, dass ausländische Besucher in Deutschland oft anderweitig - beispielsweise durch eine private Versicherung - abgesichert sein dürften.
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