Im Bundestag notiert: Versenden von bestandskräftigen Steuerbescheiden
Berlin: (hib/HLE) Das Versenden von bestandskräftigen Steuerbescheiden ist im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale nicht möglich. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12251) auf eine Kleine Anfrage ( 16/12042) der Linksfraktion. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass aufgrund der Vorläufigkeit der Rechtslage erst dann Rechtsicherheit bestehe, wenn die Neuregelung gesetzlich verankert sei. Ein Gesetzentwurf sei von den Fraktionen von Union und SPD bereits eingebracht worden.
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