Im Bundestag notiert: Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen
Berlin: (hib/BOB) Ein EU-Rahmenbeschluss vom Oktober 2006, der den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen anwendet, soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (16/12320) vorgelegt. Dazu sei eine Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen notwendig. Die Umsetzung solle zum Anlass genommen werden, das betreffende Gesetz auch in jenen Punkten zu ändern, die den Vollstreckungshilfeverkehr mit Nicht-EU-Staaten beträfen.
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