Neuregelung für Wälzungsmechanismus im Erneuerbare-Energien-Gesetz
Berlin: (hib/AS) Der sogenannte Wälzungsmechanismus im Rahmen des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG) soll zum 1. Januar 2010 verändert werden. Dabei soll die bisherige physische Wälzung auf eine finanzielle Wälzung umgestellt werden. Das geht aus einer Antwort der Regierung ( 16/12361) auf eine Kleine Anfrage ( 16/12160) der FDP hervor. Der Wälzungsmechanismus bezieht sich auf eine Regelung in dem Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG). Danach müssen Gesellschaften, die elektrischen Strom vertreiben, eine im Voraus festgelegte Menge von Strom aus erneuerbaren Energien in ihre Bestandsmengen (EEG-Menge) aufnehmen. Eine Übergangsregelung soll es bei dem neuen Wälzungsmechanismus nach Angaben der Bundesregierung nicht geben, weil keine Umstellungsschwierigkeiten zu erwarten seien.
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