Regierungsentwurf zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vorgelegt
Berlin: (hib/STO) Der Beschluss des Rats der EU-Innen- und Justizminister vom 23. Juni 2008 "zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität" soll in deutsches Recht umgesetzt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12585) vor, der am 23. April in erster Lesung im Bundestagsplenum behandelt werden soll.
Wie die Regierung in der Vorlage erläutert, sieht der Ratsbeschluss den automatisierten Austausch von DNA-und Fingerabdruckdaten sowie Daten aus Kraftfahrzeugregistern zwischen allen EU-Mitgliedstaaten vor. Während im Falle der Kfz-Registerdaten der "volle lesende Online-Zugriff" ermöglicht werde, erfolge bei DNA- und Fingerabdruckdaten "der Zugriff auf anonymisierte Indexdatenbanken im sogenannten hit-/no-hit-Verfahren". Dabei werde im Trefferfall eine Kennziffer für weitere Anfragen übermittelt, die im Wege der Rechtshilfe zu stellen seien.
Daneben regelt der sogenannte Ratsbeschluss Prüm den Angaben zufolge den Austausch von Informationen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen sowie von Informationen über "terroristische Gefährder". Ferner sehe er verschiedene Formen der operativen polizeilichen Zusammenarbeit wie etwa gemeinsame Streifen und polizeiliche Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Großereignissen vor.
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