Im Bundestag notiert: Anwendung des sogenannten Flughafenverfahrens
Berlin: (hib/STO) Nach der "Anwendung des sogenannten Flughafenverfahrens" bei Asylsuchenden erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/12559). Danach erfolgt das Asylverfahren noch im Transitbereich, wenn Asylsuchende keine oder gefälschte Papiere haben oder aus einem "sicheren Herkunftsstaat" kommen, wie die Abgeordneten in der Vorlage erläutern. Wissen möchte die Fraktion unter anderem, wie viele Flughafenverfahren von 1999 bis 2008 vorgenommen wurden und wie lange dabei die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Flughafentransit war.
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