Gesetz zur Gründung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien
Berlin: (hib/AS) Die Bundesrepublik ist seit Anfang 2009 Mitglied der Internationalen Organisation für Erneuerbare Energien (IRENA). Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12789) soll der am 26. Januar in Bonn unterzeichnete völkerrechtliche Staatsvertrag zur Gründung der Organisation innerstaatlich in Kraft gesetzt werden.
Mit IRENA soll der weltweite Ausbau aller Formen erneuerbarer Energien unterstützt und gefördert werden. Sie alle müssen jedoch die jeweiligen Nachhaltigkeitskriterien einhalten. Die Organisation mit bisher 74 Mitgliedern hat zur Aufgabe, Kompetenzen in allen Bereichen erneuerbarer Energien zu bündeln und sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer beim Aufbau dieser Energieträger zu unterstützen. Neben der Beratung zu politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen soll auch der Wissens- und Technologietransfer unterstützt werden.
Allerdings soll IRENA nicht selber Fördergelder vergeben, sondern die Entwicklung von Finanzierungsmodellen erarbeiten. Gleichzeitig soll die Organisation als Sprachrohr für erneuerbare Energien in der Öffentlichkeit dienen. Der Haushalt von IRENA wird mit 25 Millionen US-Dollar veranschlagt, Deutschland soll davon einen Beitrag in Höhe von 4 Millionen Dollar tragen.
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