Ermittlungsverfahren in der Finanzkrise sind Sache der Bundesländer
Berlin: (hib/BOB) Ermittlungsverfahren gegen verantwortliche Vorstände, Aufsichtsräte und leitende Angestellte von Banken und Kreditinstituten wegen möglicher Untreue, Betrugs, Insolvenzverschleppung, Bilanzfälschung und Bilanzmanipulation sind nach Auffassung der Bundesregierung Aufgabe der Bundesländer. Der Bundesregierung liegen daher keine Informationen zur Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren wegen der Finanzkrise vor. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12623) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/12489) mit. Der Regierung lägen auch "keine belastbaren Informationen" dazu vor, ob sie die Staatsanwaltschaften der Länder personell in der Lage sieht, eine Aufarbeitung - angesichts der Vielzahl der in Not geratenen Banken und der Komplexität der Sachverhalte - personell zu bewältigen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia
Heine, Sebastian Hille, Sandra Ketterer, Michael Klein,
Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Annette Sach, Helmut
Stoltenberg, Alexander Weinlein
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.