Weingesetz soll an europäische Vorgaben angepasst werden
Berlin: (hib/HAU) Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Weingesetzes ( 16/13158) vorgelegt, der am Donnerstag in den Bundestag eingebracht werden soll. Das Gesetz soll eine EU-Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Wein in nationales Recht umsetzen. Die neue gemeinsame Marktorganisation sieht vor allem Änderungen bei der Bezeichnung von Weinen vor, heißt es in der Gesetzesbegründung. So umfasse zukünftig der Begriff Qualitätswein die Qualitäts- und Prädikatweine bestimmter Anbaugebiete, die als "geschützte Ursprungsbezeichnung" charakterisiert sind. Als Landweine sollen künftig Weine gelten, die aufgrund der Eintragung in das EU-Gemeinschaftsregister rechtlich geschützte Weine mit "geschützter geografischer Angabe" sind. Die Kategorie der Tafelweine soll es nicht mehr geben. Der Begriff "Tafelwein mit geografischer Angabe" werde dann durch den Begriff "Landwein" ersetzt, heißt es.
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