EU-Richtlinie für offene Immobilienfonds
Berlin: (hib/HLE) Der Anwendungsbereich des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission, der eine Registrierungspflicht für Manager von Hedgefonds vorsieht, wird auch Spezialfonds und offene Immobilienfonds erfassen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13255) auf eine Kleine Anfrage (1613044) der FDP-Fraktion. Die Auswirkungen besonders für offene Immobilienfonds, die auch einem breiten Publikum zugänglich sind, sei vom genauen Inhalt der noch nicht verabschiedeten Richtlinie abhängig. Wann die Richtlinie in Kraft treten werde, sei nicht abschätzbar, so die Regierung.
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