Bad Bank: Banken müssen Bewertungsregeln bei toxischen Papieren einhalten
Berlin: (hib/HLE) Banken können den Buchwert so genannter toxischer Papiere, die in Zweckgesellschaften (Bad Banks) ausgelagert werden sollen, nicht beliebig hoch ansetzen. Dies antwortet die Bundesregierung ( 16/13310) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/13091), die wissen wollte, ob das Ansetzen möglichst hoher Werte dazu führt, dass die Bank im Austausch auch mehr staatlich garantierte Anleihen zu 90 Prozent des Buchwertes der toxischen Papiere von der Zweckgesellschaft zurückerhält. Die allgemeinen Bewertungsregeln müssten beachtet werden, schreibt die Bundesregierung. Außerdem seien Bilanzmanipulationen nach geltendem Recht strafbewehrt.
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