Geltungsbereich der Zivilklausel für das Karlsruher Institut für Technologie
Berlin: (hib/TEP) Die Fraktion Die Linke fragt die Bundesregierung, welche Position sie zur Übernahme der sogenannten Zivilklausel für das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) in den Verhandlungen mit der Landesregierung Baden-Württembergs hat. Die Abgeordneten erkundigen sich in einer Kleinen Anfrage ( 16/13510) weiter danach, ob sich die Regierung für die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Zivilklausel auf den Bereich der Universität Karlsruhe im Rahmen des Fusionsprozesses eingesetzt hat.
Hintergrund der Anfrage ist laut Fraktion die Fusion des Forschungszentrums Karlsruhe (FZK) sowie der Universität Karlsruhe zum KIT. Derzeit werde ein Gesetzentwurf für die zu schaffende Körperschaft öffentlichen Rechts im Land Baden-Württemberg verhandelt. Dieser sehe nach aktuellem Stand nicht vor, die im Gesellschaftsvertrag des FRZ enthaltene Klausel zur Verpflichtung der Forschung auf zivile Zwecke auf das KIT zu übertragen.
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