Im Bundestag notiert: Anzeigepflicht für Versorgungsempfänger
Berlin: (hib/STO/AS) Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele Beamte beziehungsweise Ruhestandsbeamte in der ablaufenden Legislaturperiode nach Paragraf 69a des Bundesbeamtengesetzes der letzten obersten Dienstbehörde "eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit angezeigt" haben. Wie die Fraktion in einer Kleinen Anfrage zur "Anzeigepflicht für Versorgungsempfänger" ( 16/13757) erläutert, schreibt der Paragraf vor, dass ein Ruhestandsbeamteter oder früherer Beamter mit Versorgungsansprüchen es der letzten obersten Dienstbehörde anzeigen muss, wenn er in den ersten Jahren seines Ruhestandes oder nach Beendigung des Beamtenverhältnisses "außerhalb des öffentlichen Dienstes eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit aufnimmt, die mit seiner dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können". Zugleich erkundigen sich die Abgeordneten danach, in welche Unternehmen die Beamten beziehungsweise Ruhestandsbeamten gewechselt sind.
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