Regierung: Folgerecht-Richtlinie benachteiligt Kunsthandel nicht
Berlin: (hib/SKE/JOH) Die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst hat im Jahr 2008 über 3,73 Millionen Euro an Künstler aufgrund des Folgerechts ausgezahlt. Wie aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/13750) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/13523) hervorgeht, flossen an lebende Künstler durchschnittlich 2.055,43 Euro, an die Rechtsnachfolger bereits verstorbener Künstler im Schnitt 3.930.57 Euro. Der Antwort zufolge liegt die Zahl der Künstler, deren Werke im deutschen Kunsthandel weiterverkauft werden und damit einen Folgerechtsanspruch auslösen, seit vielen Jahren bei weniger als 3.000.
Die FDP-Fraktion hatte in ihrer Anfrage angegeben, dass die Folgerecht-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2001 Wettbewerbsverzerrungen im Kunsthandel entgegen wirken solle, die Mitglieder aber von der Möglichkeit, einen Schwellenwert für die Abgabe festzulegen, sehr unterschiedlich Gebrauch machten. Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort nicht davon aus, dass relevante Wettbewerbsnachteile zu Lasten des deutschen Kunsthandels durch die deutschen Regelungen zum Folgerecht fortbestehen. Den Antrag Großbritanniens. Belgiens, Luxemburgs, der Niederlande und Österreichs, bis 2012 ein Folgerecht zu Gunsten der Rechtsnachfolger verstorbener Künstler nicht anwenden zu müssen, sehe die Regierung aber "äußerst kritisch". Sie verzögere einen weitgehend einheitlichen europäischen Kunsthandel weiter.
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