Bundeswehr-Einsatz im Innern nur als Amtshilfe
Berlin: (hib/HLE/HIL) Die Bundeswehr soll auch in Zukunft nicht im Inland mit militärischen Mitteln zum Eingriff ermächtigt werden. Einen entsprechenden Beschluss habe die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern nicht gefasst, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13811) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/13723). Einen solchen Beschluss könne die Innenministerkonferenz schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht fassen. Die Konferenz habe nur dargelegt, dass angesichts der gewachsenen Bedrohung durch terroristische Angriffe Szenarien denkbar seien, die von den Sicherheitsbehörden nicht allein bewältigt werden könnten. Daher habe die Konferenz ihrer Auffassung Ausdruck verliehen, "dass es aus polizeilicher Sicht einer verfassungsrechtlichen Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizeien von Ländern und Bund im Wege der Amtshilfe mit militärischen Fähigkeiten und Mitteln bedarf".
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