Ausschüsse
Vorsitz, Obleute und Berichterstatter
Ausschussvorsitzende
Die Ausschussvorsitzende führt die Amtsgeschäfte des Ausschusses, leitet die Sitzungen und repräsentiert den Ausschuss nach außen. Sie ist in ihrer Rolle als Vorsitzende zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet.
stellvertretende Vorsitzende
Die stellvertretende Vorsitzende gehört der politischen Gegenseite an. Sie vertritt die Vorsitzende, wenn sie die Sitzungsleitung und Repräsentationsaufgaben nicht wahrnehmen kann.
Obleute
Die sogenannten Obleute artikulieren als internes Abstimmungsgremium des Ausschusses die Interessen ihrer Fraktionen, stimmen die Tagesordnungen der Sitzungen und die mittelfristige Beratungsplanung ab. Sie wirken für ihre Fraktionen an der Gestaltung der Ausschussarbeit mit. An den Obleutegesprächen unter der Leitung der Vorsitzenden nehmen auch der/die parlamentarischen Staatssekretäre des Bildungs- und Forschungsministeriums teil. Der Begriff "Obleute" leitet sich von den "Obermännern" ab, die in früheren Zeiten für ihre Institutionen zusätzliche Aufsichts- oder Leitungsfunktionen übernahmen.
Berichterstatter
Auch die Ausschussarbeit erfolgt arbeitsteilig, d. h. die Mitglieder der Arbeitsgruppen Bildung und Forschung der Fraktionen spezialisieren sich in der Regel auf bestimmte Arbeitsfelder im breiten Themenspektrum des Ausschusses. Für jeden Beratungsgegenstand benennen die Fraktionen daher sogenannte Berichterstatter. Diese sind als Fachleute für ein oder mehrere Themenfelder in den Arbeitsgruppen zuständig- Sie vertreten die Auffassungen der Fraktionen im Ausschuss. Zu jedem Tagesordnungspunkt der Ausschusssitzungen werden daher die Namen der Berichterstatter der Fraktionen aufgeführt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a18/obleute/