Willenserklärung eines Patienten zur Behandlung für den Fall, dass er sich selbst dazu nicht mehr äußern kann. Meist erstellen ältere Menschen ein solches Patiententestament, weil sie befürchten, wehrlos einer ungewollten Behandlung ausgeliefert zu sein. Das betrifft zum Beispiel die Dialyse, die Beatmung und die künstliche Ernährung.
Damit können Patienten verfügen, wer als Betreuer medizinische oder andere Anordnungen in deren Namen treffen soll. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen einander und sollten nebeneinander erstellt werden.
Dies bedeutet, dass lebenserhaltende Maßnahmen aus ethischen, medizinischen und humanitären Gründen nicht fortgeführt werden. Dazu gehört der Verzicht auf künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr oder Medikamentengabe oder der Verzicht auf Beatmung oder Reanimation vor Eintritt des Hirntodes. Diese Form der passiven Sterbehilfe ist in Deutschland straffrei.
Dabei beschleunigen Ärzte aufgrund des Wunsches einer Person den Sterbeprozess. Dies erfolgt etwa durch Verabreichung einer Überdosis eines Schmerz- und Beruhigungsmittels, eines Narkosemittels, durch Insulin und durch Kaliuminjektion oder auch durch eine Kombination davon. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und wird bestraft.
Text: Jörg Michel
Erschienen am 5. Mai 2009