Politik heißt Detailarbeit. Viele Bundestagsabgeordnete bearbeiten ungewöhnliche Spezialgebiete. Hier werden sie vorgestellt.
Wenn es sich um Maßnahmen handelt, die
von Kommunen mitfinanziert werden müssen, dann interessiert
mich das sehr. Die Folgen solcher Maßnahmen sind schlecht
für Kommunen. Ich komme aus der Kommunalpolitik und
weiß, wie wichtig es ist, dass die Entscheidung, ob eine
Brücke, eine Schule oder ein Krankenhaus saniert werden soll,
am kompetentesten vor Ort getroffen wird. Sogenannte zweckgebundene
Finanzmittel aus Sonderprogrammen behindern aber kommunale
Selbstverwaltung. Sie schreiben vor, statt
Gestaltungsspielräume zu eröffnen.
Im September 1998 beschloss der Deutsche Bundestag ein
„Gesetz zur Änderung des
Eisenbahnkreuzungsgesetzes“. Seitdem müssen bei
Baumaßnahmen im Kreuzungsbereich Straße/Schiene die
Kommunen ein Drittel der Kosten übernehmen, wenn sie
Träger der Baulast der kreuzenden Straße sind. Wegen der
desolaten Haushaltslage in vielen Kommunen können sie diese
finanziellen Verpflichtungen nicht mehr tragen. Es gibt Fälle,
da übersteigt die entsprechende Mitfinanzierung das aktuelle
Haushaltsbudget einer Kommune um ein Mehrfaches. Das ist ein
unhaltbarer Zustand.
Meine Fraktion hat im Mai letzten Jahres einen Antrag in den
Bundestag eingebracht, mit dem Kommunen von der Mitfinanzierung
dieser Baumaßnahmen befreit werden sollen.
Folge des Gesetzes von 1998 war nämlich auch, dass
wirtschaftlich notwendige Sanierungen von Schienenwegen seitens der
Kommunen abgelehnt wurden, wenn Bahnübergänge oder
Brücken in kommunaler Straßenbaulast mit zum Teil hohem
finanziellen Aufwand erneuert, renoviert oder technisch gesichert
werden mussten.
Aus Sicht der Kommunen ein verständliches Verhalten, aber so
wird die Chance vergeben, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen
und somit umweltgerechte Verkehrspolitik zu fördern. Mit
unserem Antrag, der gegenwärtig in den Ausschüssen
beraten wird, würde die Kostenübernahme für
kommunale Brückenbauwerke, die Bahnanlagen betreffen, neu
geregelt. Gemeinden sollen von der Mischfinanzierung befreit und
somit finanziell entlastet werden. Das ist eine einfache und
gerechte Lösung.
Foto: studio kohlmeier
Erschienen am 31. Januar 2007
Heidrun Bluhm, Jahrgang 1958, ist seit 2005 Abgeordnete im Deutschen Bundestag und Mitglied der Fraktion Die Linke. Sie ist Bauzeichnerin und Innenarchitektin und ordentliches Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.