Bundeskanzler Gerhard Schröder hat in dieser Wahlperiode sieben Regierungserklärungen abgegeben - zuletzt wieder zur Agenda 2010. Aber wann, warum und wie lang darf der Kanzler vor dem Bundestagsplenum reden? Was verbirgt sich hinter dem parlamentarischen Brauch der Regierungserklärung?
Wenn die Bundesregierung einen Bereich ihrer Politik grundsätzlich vor dem Parlament darstellen will, dann geschieht das in der Regel in Form einer Regierungserklärung. Die Regierungserklärung hält der Kanzler oder bei besonderen Themen einer der Fachminister. Anschließend findet eine Aussprache statt, in der jede Fraktion entsprechend ihrer Stärke zu Wort kommt. In der Regel erwidert zuerst der oder die Vorsitzende der größten Oppositionsfraktion die Regierungserklärung. Die Erklärung selbst ist Gegenstand der Aussprache, dass heißt, es findet anders als bei Gesetzesvorlagen nach der Debatte keine Abstimmung statt.
Als Institution wird die Regierungserklärung weder im Grundgesetz noch in der Geschäftsordnung des Bundestages erwähnt. Sie ist parlamentarischer Brauch. Verfassungsrechtlich kann man sie allerdings aus Artikel 43 des Grundgesetzes ableiten. Dort ist festgelegt, dass Mitglieder der Bundesregierung jederzeit im Parlament gehört werden müssen.
Die rot-grüne Bundesregierung hat bisher häufiger als die Regierung Helmut Kohls vom Instrument der Regierungserklärung Gebrauch gemacht. Allein der Bundeskanzler Gerhard Schröder hat in dieser Legislaturperiode sieben Regierungserklärungen abgegeben. Gegenüber einer normalen Debatte hat die Bundesregierung bei einer Regierungserklärung den Vorteil, dass sie ausführlicher und auch zeitlich nach eigenem Ermessen ihre Politik darstellen kann. Während einer Regierungserklärung sind keine Zwischenfragen aus dem Plenum erlaubt und die Redezeit des Regierungsvertreters wird nicht, wie sonst üblich, auf die Redezeit der Regierungsfraktionen in der Aussprache angerechnet.
Text: Matthias Rumpf
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