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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: (3) Fraktion
Gültig ab: 08.03.2004 00:00
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(3) Fraktion

Sie sind nach dem Ursprung des Wortes "Fraktur" (Bruch) sozusagen Bruchteile. Und zwar sowohl Teile des Bundestages als auch Teile von Parteien. Unter Fraktionen wird der Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament verstanden, die einer Partei angehören. Zur Bildung einer Fraktion im Bundestag müssen mindestens fünf Prozent der Gesamtmitgliedszahl des Bundestages derselben Partei angehören.


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