Willkommen auf den Seiten des Blickpunkt Bundestag.
Hilfsnavigation
Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Parlamente in Europa
Gültig ab: 13.02.2005 00:00
Autor:
zurück zur Hilfsnavigation
Logo: Blickpunkt Bundestag. Titelbild der aktuellen Blickpunkt-Ausgabe. Logo: Deutscher Bundestag.
Inhalt
Sie sind hier:

Parlamente in Europa

Bild: Der schwedische Reichstag vor blauen Himmel
Der schwedische Reichstag.

Schaltstelle in der Konsensdemokratie

Schweden hat nicht nur eine lange Tradition als Wohlfahrtsstaat, es ist auch geradezu ein Muster einer konsensorientierten Demokratie. Deutlich wird dies vor allem beim Umgang des Parlaments mit Gesetzesvorschlägen. So laufen die Vorbereitungen zu einem Gesetz in Schweden in aller Offenheit ab. Die Initiative für ein Gesetzesvorhaben geht in Schweden, ähnlich wie in Deutschland, in der Regel von der Regierung aus, doch schon bevor die Regierung einen Vorschlag macht, kann das Parlament eingreifen.

So kann der Reichstag (Riksdag) bei wichtigen Gesetzen die Regierung auffordern, so genannte Untersuchungskommissionen (utredning) einzurichten, um einen Vorschlag auf Herz und Nieren zu prüfen. Rund 200 solcher Kommissionen werden jedes Jahr von der Regierung berufen. Zu einer Untersuchung gehört es auch, alle Verwaltungen und die betroffenen Interessenverbände anzuschreiben und sie um eine Stellungnahme zu bitten. Die Interessen von gesellschaftlichen Gruppen werden so schon eingearbeitet, bevor ein konkreter Entwurf auf dem Tisch liegt. Dieses so genannte Remiss-Verfahren entscheidet oft schon über das

Schicksal eines Entwurfs. Fällt das Urteil negativ aus, dann wird der Entwurf entweder zurückgezogen oder überarbeitet. Rund 15 Prozent der Gesetzentwürfe werde auf diese Weise aufgegeben.

Auch für Verfassungsänderungen haben die Schweden ein besonderes Verfahren, das sehr auf Kontinuität setzt. Damit eine Änderung in Kraft treten kann, muss sie von zwei aufeinander folgenden Reichstagen beschlossen werden. Die erste Abstimmung darüber muss neun Monate vor Ablauf einer Legislaturperiode erfolgen. Die zweite Abstimmung folgt dann nach der Wahl. Ein Drittel der Abgeordneten kann dann ein Referendum verlangen, das zusammen mit den Parlamentswahlen stattfindet. Bindend ist ein solches Referendum allerdings nur, wenn die Verfassungsänderung von der Mehrheit der Wähler abgelehnt wird.

Text: Matthias Rumpf
Foto: picture-alliance
Erschienen am 14. Februar 2005

Daten und Fakten
Ländername: Königreich Schweden
EU-Beitritt: 1995
Währung: Schwedische Krone
Hauptstadt: Stockholm
Bevölkerung: 8,95 Millionen
Staatsform: Konstitutionelle Monarchie
Parlament: Riksdag (349 Abgeordnete)
Weitere Informationen unter www.riksdagen.se.


Rechte Marginalspalte
Cover-Bild der Blickpunkt Ausgabe 04/2009
Aktuelle Ausgabe
Die aktuelle Ausgabe von BLICKPUNKT BUNDESTAG können Sie hier als PDF-Datei öffnen oder herunterladen.
»PDF-Datei
Logo des Portals Mitmischen.
Mitmischen
Mitmischen.de ist das Jugendforum des Deutschen Bundestages im Internet mit Chats, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und Hintergrund-
berichten.
» Zur Website
Logo der Zeitschrift Glasklar.
Europa
Europa ist überall — Europäische Gesetze regeln den Alltag, Euro-Münzen klimpern im Portemonnaie. Aber was bedeutet es eigentlich, zu Europa zu gehören? GLASKLAR hat sich in Europa umgesehen.
» ZurWebsite


Untere Service-Navigation
zurück zur Hilfsnavigation