Nachdem das Europaparlament den Gesundheitssektor aus der Dienstleistungsrichtlinie ausgeklammert hatte, will die EU-Kommission den heiklen Bereich jetzt für mehr Wettbewerb öffnen. Neue Gesetze zu Auslandsbehandlungen sollen Patienten und Anbietern Rechtssicherheit garantieren. Ein Angleichen der nationalen Gesundheitssysteme innerhalb der Gemeinschaft sei jedoch nicht geplant, betont die Kommission.
Bislang müssen Patienten in der Regel vor Gericht ziehen, wenn sie die Kosten für im EU-Ausland durchgeführte Zahn- oder Hüftoperationen von der Krankenkasse erstattet bekommen wollen: Denn EU-Bürger haben einen Anspruch auf grenzüberschreitende medizinische Versorgung. Der Versicherer muss mindestens den Anteil übernehmen, den er auch in Deutschland gezahlt hätte. Doch ob dieser Anspruch für medizinische Behandlungen jeglicher Art gilt, wer für eventuelle Komplikationen haftet oder für mögliche Folgebehandlungen aufkommt, die der Patient nach seiner Rückkehr benötigt, das alles ist gesetzlich nicht geregelt. Unklar ist auch, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen Mediziner ihre Dienste in einem anderen EU-Land anbieten dürfen.
Die Kommission will nun in allen Mitgliedstaaten Ideen sammeln, um Anfang 2007 erste Vorschläge für Spezialregelungen präsentieren. Gültig werden dürften sie dann frühestens 2010. Die Kommission betont jedoch, dass die Initiative nicht auf ein Angleichen der stark unterschiedlichen nationalen Gesundheitssysteme abziele. Denn öffentliche Gesundheitssysteme, so die Mitgliedstaaten, seien eine rein nationale Angelegenheit. Gründe für den Widerstand sind: die Angst vor unkalkulierbaren Folgen für die Gesundheitsbudgets sowie unterschiedliche Ansichten über die Berufsqualifikationen von Medizinern und die Rechte von Patienten.