Verkehrsminister Tiefensee kann im kommenden Jahr über 869,33 Millionen Euro mehr verfügen als im laufenden Haushaltsjahr. Den Ausgaben von 24,61 Milliarden Euro stehen Einnahmen in Höhe von 4,9 Milliarden Euro gegenüber (4,75 Milliarden Euro).
Mit 12,69 Milliarden Euro wird auch 2007 das mei- ste Geld im Verkehrsbereich für Investitionen bereit gestellt (12,37 Milliarden Euro). 8,52 Milliarden Euro (8,1 Milliarden Euro) fließen als Zuweisungen und Zuschüsse unter anderem an Länder und Kommunen, 2,09 Milliarden Euro (1,97 Milliarden Euro) sollen für sächliche Verwaltungsausgaben ausgegeben werden. Die Personalausgaben belaufen sich auf 1,3 Milliarden Euro (1,29 Milliarden Euro). Die Einnahmen setzen sich aus 3,84 Milliarden Euro (3,43 Milliarden Euro) Verwaltungs- und 1,06 Milliarden (1,32 Milliarden Euro) übrigen Einnahmen zusammen. Bei der Lkw-Maut werden Einnahmen in Höhe von 3,35 Milliarden Euro (2,9 Milliarden Euro) prognostiziert. Die Bundesregierung hatte in ihrem Haushaltsentwurf nur mit 3,1 Milliarden Euro Mauteinnahmen gerechnet.
Mit 4,54 Milliarden Euro (4,69 Milliarden Euro) ist das meiste Geld für den Bau und den Betrieb der Bundesfernstraßen vorgesehen. 969,98 Millionen Euro (994,77 Millionen Euro) davon sind für die Erhaltung, den Um- und Ausbau und den Lärmschutz an Bundesstraßen eingeplant, 753,9 Millionen Euro (580,75 Millionen Euro) für Autobahnen. Für die Anbindung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg International sind 12,6 Millionen Euro veranschlagt. Im Entwurf der Regierung war dieser Posten nicht vorgesehen gewesen.
Für den Bau von Radwegen stehen 2007 mit 80 Millionen Euro 18 Millionen Euro weniger zur Verfügung als im laufenden Haushaltsjahr. Ein besonderer Schwerpunkt wird nach Aussagen von Tiefensee im Jahr 2007 auf den Ausbau von Bundeswasserstraßen gelegt. 997,96 Millionen Euro (986,5 Millionen Euro) haben die Haushaltsexperten dafür etatisiert.
In den parlamentarischen Beratungen haben die Abgeordneten drei Haushaltsposten des Verkehrsetats im Vergleich zum Entwurf der Regierung deutlich erhöht: 165 Millionen Euro mehr sollen in das Anti-Stau-Programm "Lückenschluss und Staubeseitigung" gesteckt werden, die Bundesländer bekommen 150 Millionen Euro mehr zum Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer und 116 Millionen Euro mehr als Erstattung von Verwaltungskosten. Während der Haushaltsberatung von 20 Millionen Euro auf 59,51 Millionen erhöht wurden die Zuweisungen für den Stadtumbau West. Außerdem nahmen die Abgeordneten am 24. November in namentlicher Abstimmung einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen ( 16/3493 ) an: Bis Ende März soll die Regierung einen Gesetzentwurf zur Bahnprivatisierung erarbeiten. Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre summieren sich auf 14,05 Milliarden Euro (16,98 Milliarden Euro). Dazu gehören unter anderem die Leistungen des Bundes an private Betreiber für Investitionen in die Bundesautobahnen, die mit 3,5 Milliarden Euro gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr konstant bleiben. Dazu gehören auch 2,41 Milliarden Euro Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege des Bundes, 1,1 Milliarden Euro für Investitionen in Schienenwege. Nicht mehr gebundene Verpflichtungsermächtigungen zur Zukunftssicherung der Magnetschwebebahntechnik im laufenden Haushalt wurden ins kommende Haushaltsjahr erneut eingestellt. Sie belaufen sich auf 345 Millionen Euro (445 Millionen Euro). Mit 196,4 Millionen Euro 190,4 Millionen Euro höher veranschlagt als im Regierungsentwurf sind auch die Verpflichtungsermächtigungen für maritime Notfallvorsorge und verkehrsbezogenen Feuerschutz. Von ursprünglich 784 Millionen Euro auf 638 Millionen Euro im Vergleich zum Regierungsentwurf deutlich gesenkt haben die Abgeordneten in den parlamentarischen Beratungen die Verpflichtungsermächtigungen zur Förderung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms.
Bei den dem Bundesverkehrsministerium nachgeordneten Behörden ergibt sich folgendes Bild (in Millionen Euro): Deutscher Wetterdienst 232,32 (238,76), Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung 170,51 (118,1), Bundesamt für Güterverkehr 96,11 (110,08), Eisenbahn-Bundesamt 71,26 (65,21), Luftfahrt Bundesamt 53,39 (50,7), Kraftfahrt-Bundesamt 61,66 (60,12), Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie 58,37 (56,64), Bundesanstalt für Straßenwesen 32,39 (29,96), Oberprüfungsamt für den höheren technischen Verwaltungsdienst 0,72 (0,72).