Arbeit und Soziales. Die stärkere Beteiligung des Bundes an den Wohn- und Heizkosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern stößt auf ein weitgehend positives Echo. Allerdings bekräftigten die Kommunen in ihren Stellungnahmen zu einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 20. November, dass die für 2007 vorgesehenen rund 4,3 Milliarden nicht ausreichten. Bund und Länder, die die Verhandlungen für die Kommunen führten, hatten sich Anfang November nach monatelangem Streit auf die jetzt in einem Gesetzentwurf der Fraktionen von Union und SPD ( 16/3269 ) vorgesehene Höhe der Beteiligung an den Wohnkosten geeinigt. Die rund 4,3 Milliarden Euro entsprechen einer Beteiligungsquote von 31,8 Prozent. Insgesamt sei mit Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 13,48 Milliarden Euro zu rechnen, heißt es darin.
Der Deutsche Städtetag würdigte in seiner Stellungnahme, dass die nunmehr angekündigte Beteiligung "eine deutliche Verbesserung im Vergleich zum früheren Angebot der Bundesregierung" in Höhe von 2 Milliarden Euro (Beteiligungsquote 15,5 Prozent) darstelle. Um die mit der Einführung der "Hartz-IV"-Reformen zugesagte Entlastung der Kommunen von 2,5 Milliarden zu erreichen, sei aber die von den Gemeinden geforderte Bundesbeteiligung in Höhe von 5,8 Milliarden Euro notwendig. Die finanzielle Entlastung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro sei den Städten und Gemeinden zugesichert worden, um unter anderem den Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren zu forcieren. Dieses Anliegen sei jetzt gefährdet.
Ähnlich äußerte sich in seiner Stellungnahme der Deutsche Landkreistag. Er unterstrich, statt die Kommunen wirksam zu entlasten, würden beispielsweise Gemeinden in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz durch die neuen Aufgaben des Zweiten Sozialgesetzbuches stärker belastet als durch die frühere Sozialhilfe. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) forderte, die "derzeitigen Verwerfungen zwischen und in den Bundesländern" auszugleichen. Aus Sicht des DStGB sollte die bisherige Quotenregelung ersetzt werden. Insbesondere sei die Einführung von Festbeträgen des Bundes für jedes Land notwendig. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mahnte, "nicht zuletzt" seien die Länder in der Pflicht, eine angemessene Verteilung zu gewährleisten.
Die Bürgermeisterin der Stadt Erlangen, Elisabeth Preuß, betonte in ihrer Stellungnahme, mit dem Entwurf werde der "jährliche Verhandlungsmarathon" um die Kostenübernahme des Bundes vermieden. Allerdings sei es notwendig, dass bei der künftigen Berechnung der Bundeszuschüsse die tatsächlichen Kos-ten der Kommunen abgebildet würden. Dem Gesetzentwurf zufolge soll als Berechnungsgrundlage das Kriterium "Anzahl der Bedarfsgemeinschaften" herangezogen werden.
Preuß forderte zugleich, bei künftigen Verhandlungen die kommunalen Spitzenverbände stärker zu beteiligen. Der vorliegende Kompromissvorschlag sei von den Ländern eingebracht worden, während die zusätzlichen Haushaltsbelastungen bei den Kommunen aufschlügen.
Der Mieterbund-Direktor Franz-Georg Rips begrüßte ausdrücklich, dass eine dynamische Regelung für die Zukunft gefunden worden und damit die Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für die Kommunen planbar sei. Rips betonte, dass nach den Berechnungen seines Verbandes die Heizkosten von Alg-II-Empfängern im Jahr 2006 um durchschnittlich etwa 20 Prozent gestiegen seien.
Zu dem Antrag der Fraktion Die Linke ( 16/3302 ) zu bundesweiten Mindeststandards für angemessenen Wohnraum für Alg-II-Empfänger teilte Rips mit, die Übernahme der Wohnkosten in voller Höhe für ein Jahr statt wie bisher für ein halbes Jahr scheine gerechtfertigt. Zudem sei es vernünftig, das Warmwasser in die Unterkunftskosten einzubeziehen. Die Beigeordnete der Stadt Köln, Marlis Bredehorst, lehnte eine bundesweite Regelung strikt ab. Die Angemessenheit des Wohnraums könne nur lokal differenziert erfolgen.
Die Linksfraktion verlangt in ihrem Antrag auch, dass die Bezieher von Alg II nach dem ersten Jahr des Leistungsbezugs eine "angemessen" große Wohnung samt Betriebskosten in voller Höhe vom Staat bezahlt bekommen sollen. Als Maßstab sollen die Vorgaben aus dem sozialen Wohnungsbau dienen. Die Abgeordneten setzen sich ferner dafür ein, dass die Festsetzung der Wohnkosten auf den örtlichen Mietspiegel Bezug nimmt, deren Mittelwerte nicht unterschritten werden dürften. Sofern die tatsächlichen Wohnkosten eines Alg-II-Empfängers nach Ablauf der Jahresfrist höher sind als dieser Betrag, solle vor einer Aufforderung zur Wohnkostenreduzierung jeder Einzelfall geprüft werden, heißt es weiter.