Einleitung
Im Rahmen der "Berliner Reden zur Religionspolitik" plädierte Justizministerin Brigitte Zypries angesichts der zunehmenden religiösen Vielfalt dafür, das Recht auf Religionsfreiheit mehr als bisher zu beschränken. 1 Die "ausufernde Auslegung" von Artikel 4 GG durch das Bundesverfassungsgericht sei nicht mehr zeitgemäß. Die Medien reagierten kritisch. 2 Die Rede der Ministerin verdient Anerkennung, weil sie eine aktive Religionspolitik anmahnt.
Gegen das viel zitierte Böckenförde-Diktum von der Unfähigkeit des Staates, die eigenen Voraussetzungen garantieren zu können, stellt sie die These, dass "wir uns diese Passivität des Staates an diesem Punkte" 3 nicht mehr leisten können. In der alten Bundesrepublik war bereits der Begriff "Religionspolitik" tabu, weil er vielen als ein Angriff der Politik auf die schiedlich-friedliche Verteilung der Aufgaben zwischen Staat und Kirche erschien. Aber auch die so genannte "Trennung von Kirche und Staat" ist eine aktive religionspolitische Entscheidung gewesen. Sie setzt zugleich den unlösbaren Zusammenhang von Religion und Politik voraus. Denn beide, Religion und Politik, sind an Macht interessiert. Religiöse Menschen wollen wissen, was ihr Leben letztlich bestimmt und wie sie sich zu dieser Macht verhalten sollen. Sie fragen, welche Mächte und Gewalten sie akzeptieren und welche sie ablehnen wollen. Der Staat hingegen beansprucht ein Gewaltmonopol und muss sich um des inneren Friedens willen mit den Religionen und Weltanschauungen, die innerhalb seiner Grenzen existieren, arrangieren.
Die Länder, die durch die Aufklärung gegangen sind, haben dieses religionspolitische Problem ganz unterschiedlich gelöst. In den USA legt der Erste Verfassungszusatz fest, dass es dem Kongress untersagt ist, Gesetze zu erlassen, die auf ein staatliches "establishment of religion" hinauslaufen. Der Verzicht des Staates auf Einmischung in die religiösen Aktivitäten seiner Bürger heißt aber keineswegs, dass die amerikanische Politik nicht ein intimes Verhältnis zur Religion unterhält. "In God we trust" bekennt der amerikanische Staat mit jedem Dollar, den er druckt oder prägt, und beim täglichen Fahnenappell in den Schulen bekennen sich Kinder aller Konfessionen zur "one nation under God". Im katholischen Frankreich hingegen führte die Einführung des staatlichen Prinzips der laïcité im Jahre 1905 zu einer konsequenten Verdrängung des Katholizismus aus dem öffentlichen Leben - übrigens unter dem Beifall der protestantischen und jüdischen Minderheiten in Frankreich. In der Bundesrepublik Deutschland wiederum gilt ein Neutralitätsprinzip, das dem Staat aber durchaus die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften erlaubt. Auch ist es den Bundesländern nicht verwehrt, in ihren Verfassungen "die Ehrfurcht vor Gott" zum allgemeinen Bildungsziel zu erklären. 4 Der jüngste Streit um die Schulweihnacht und um den Weihnachtsbaum in Schweizer Schulen zeigt, wie kompliziert es für den säkularen Staat ist, die notwendige Äquidistanz zu den vorhandenen Religionskulturen zu halten. 5
Mindeststandards für eine sachgerechte Religionspolitik
Eine aktive staatliche Religionspolitik kann nur erfolgreich sein, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Erstens müssen die empirischen und historischen Daten über das religiöse Leben stimmen. Das gilt für die statistischen Daten, aber auch für die sachgemäße Beschreibung der Probleme. So macht beispielsweise die Behauptung in Politikerreden die Runde, Abmeldungen muslimischer Mädchen vom Turnunterricht aus religiösen Gründen seien ein gravierendes Problem an deutschen Schulen. Recherchen der Wochenzeitung "Die Zeit" ergaben jedoch, dass in keinem Bundesland ein nennenswertes Problem vorliegt. 6
Zweitens müssen sich diejenigen, die religionspolitisch aktiv werden wollen, Rechenschaft über ihren Religionsbegriff und ihr Religionsverständnis ablegen. Immer noch hängen viele dem Glauben an eine Säkularisierung an, die mit geschichtsphilosophischer Notwendigkeit zum Niedergang und zum Absterben der Religion in der Moderne führen werde. In den vergangenen Jahren ist freilich auch eine Überdehnung und unsachgemäße Ausweitung des Religionsbegriffs zu beobachten. Noch vor zehn Jahren bezeichneten wir die Migranten nach ihrem Herkunftsland: Türken, Bosnier, Iraner. Heute sprechen wir ganz selbstverständlich von 3,3 Millionen Muslimen in Deutschland, obwohl wir über valide statistische Daten gar nicht verfügen. Anders als bei (Kirchensteuern zahlenden) Protestanten und Katholiken gibt es keine staatliche Registrierung und folglich auch keine verlässlichen Zahlen. Der Wechsel von einem ethnischen in ein religiöses Kategoriensystem hat nichts mit einer gewachsenen Frömmigkeit der türkischen Minderheit zu tun, sondern muss als eine Zuschreibungspraxis der Mehrheit gegenüber einer Minderheit interpretiert werden, die freilich ihrerseits aus identitätspolitischen Gründen diesen Paradigmenwechsel mehrheitlich mit vollzieht. Auch der Streit um das Kopftuch zeigt, wie notwendig ein selbstkritischer Umgang mit unseren Religionszuschreibungspraktiken ist.
Drittens muss eine sachgemäße Religionspolitik ihre Ziele offen legen. Wenn beispielsweise beim Streit um das Berliner Pflichtfach Ethik eine Berliner Lokalpolitikerin als Ziel dieses Unterrichts "die Relativierung der Herkunftsreligionen" angibt, dann müssen sich Eltern ernsthaft fragen, ob der Staat sie bei ihrer Erziehungspflicht noch unterstützt, oder ob sich der Staat auf dem Weg über die Schule zu einem Weltanschauungsstaat entwickeln will.
Die Justizministerin machte bei ihrer Berliner Rede Annahmen, die zwar gängig sind, die aber der Überprüfung bedürfen. So behauptete sie, Religion sei Privatsache, Deutschland sei früher religiös-weltanschaulich homogener gewesen, die religiöse Vielfalt nehme zu und die Kirchenbindung ab, Rechtsstreitigkeiten beruhten auf Konflikten zwischen konkurrierenden religiösen Gruppen, der Staat vertrete allgemeinen Werte, die Religionen partikulare Überzeugungen. Deshalb solle neben dem Religionsunterricht nach Artikel 7 (3) GG ein allgemeiner Religionskundeunterricht für alle eingerichtet werden. 7
Ist Religion zur Privatsache geworden?
Die Aussage "Religion ist Privatsache" ist eine Kampfparole aus dem Erfurter Programm der SPD aus dem Jahre 1891. Sie beschrieb keinen realen Sachverhalt, sondern zielte darauf, den Einfluss der Kirchen auf Politik und Gesellschaft zurückzudrängen. Welche weltweit öffentliche Rolle die Religion auch heute noch spielt, lässt sich an der römisch-katholischen Kirche zeigen. Es gibt weltweit etwa 1,1 Milliarden römisch-katholische Christen. Ihr Oberhaupt ist der Papst. Er hat das Petrusamt inne. Dieses Amt ist ein eigenständiges, unabhängiges Völkerrechtssubjekt. Es trägt im diplomatischen Sprachgebrauch den Titel "Heiliger Stuhl". Der Heilige Stuhl ist ordentliches, auf eigenen Wunsch beobachtendes Mitglied der Vereinten Nationen. Er hat Rederecht bei den Vollversammlungen. 174 von den 192 in der UN vertretenen Staaten unterhalten diplomatische Beziehungen zum Heiligen Stuhl. Der apostolische Nuntius in der Bundesrepublik Deutschland ist zugleich Doyen des Diplomatischen Corps. Die Bundesrepublik Deutschland und ihre Länder haben eine Reihe von Konkordaten, also völkerrechtlich verbindlichen Staatsverträgen, mit dem Heiligen Stuhl geschlossen. Kann man da ernsthaft von "Religion als Privatsache" sprechen?
Auch ein Blick auf die öffentlichen Räume zeigt, wie wenig plausibel die Aussage von der Privatheit der Religion ist. Kirchen bestimmen nach wie vor das Stadtbild, sie stehen an stadtplanerisch signifikanten Orten. Die Dresdener Frauenkirche zieht Millionen von Besuchern an. Sie ist Gottesdienstraum der sächsischen Protestanten ebenso wie ein öffentliches Symbol für die Versöhnungsbereitschaft und den Friedenswillen Deutschlands in Europa. Bei öffentlichen Katastrophen und Gedenktagen versammeln sich Politiker aller Glaubensrichtungen - Konfessionslose eingeschlossen - im Berliner Dom, der so etwas wie das zivilreligiöse Heiligtum der Republik geworden ist. Richtig an der Aussage "Religion ist Privatsache" bleibt freilich, dass niemand zu einem öffentlichen Bekenntnis gedrängt werden darf. Mittlerweile behalten 192 von 614 Abgeordneten des Deutschen Bundestages ihre Konfessionszugehörigkeit für sich. Nur 28 bekennen sich zu ihrer Konfessionslosigkeit, einer ist erklärter Atheist. Darüber hinaus gibt es vier muslimische, 180 katholische und 209 protestantische Abgeordnete. Konfessionslose, Protestanten und Katholiken finden sich in allen Parteien.
War Deutschland früher religiös- weltanschaulich homogener als heute?
Die Vorstellung von den "guten alten Zeiten", in denen alle fromm waren, ist nur schwer auszurotten. Dabei hat Deutschland im vergangenen Jahrhundert unter religiös-weltanschaulichen Konflikten weitaus mehr gelitten als heute. Bis 1989 war das Land religiös-weltanschaulich zerklüftet. Das protestantisch geprägte Preußen lieferte sich im ausgehenden 19. Jahrhundert einen Kulturkampf mit der katholischen Kirche, die SPD verstand sich als Weltanschauungspartei und verfolgte eine strikt antiklerikale Linie, die katholische Zentrumspartei war ihr weltanschaulicher Gegenspieler. Die Weimarer Republik zerbrach an ihren Weltanschauungskämpfen. Die politische Religion des Nationalsozialismus bekämpfte Sozialisten und Christen und wollte das Judentum ausrotten. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland trat im Westen eine Befriedung der religiös-politischen Konflikte ein. Sowohl die ehemalige Zentrumspartei als auch die SPD wandelten sich von Weltanschauungsparteien zu Volksparteien. Der Staat der alten Bundesrepublik verzichtete bewusst auf eine religiös-weltanschauliche Selbstlegitimierung und vertraute - ganz im Sinne Böckenfördes - darauf, dass die zivilgesellschaftlichen Organisationen ihren je eigenen Beitrag zur Aufrechterhaltung von Rechtstreue und Gesetzesloyalität leisten. Im Osten sorgte aber das Weltanschauungsregime der SED bis 1989 dafür, dass die Religionsfreiheit eingeschränkt blieb und Christen diskriminiert wurden. Der Blick zurück macht deutlich, dass der religiöse Frieden immer dann gefährdet ist, wenn der Staat seine Kompetenzen auf dem religiös-weltanschaulichen Feld überzieht.
Wie plural ist die religiöse Landschaft in Deutschland?
Der Marburger Religionswissenschaftliche Medien- und Informationsdienst e.V. (REMID) liefert in regelmäßigen Abständen die Mitgliederzahlen der religiösen Gemeinschaften in Deutschland. Für das Jahr 2006 verzeichnet REMID etwa 130 religiöse Gruppierungen in Deutschland. Die Liste reicht von der Römisch-Katholischen Kirche mit 25 986 384 Mitgliedern über die Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) mit 25 630 000 Mitgliedern bis hin zur "Germanischen Glaubensgemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" mit 140 und dem "Dachverband für traditionelle Naturreligion" mit 120 Mitgliedern. Sieht man einmal von den Splittergruppen ab und zählt lediglich die religiösen Gemeinschaften, die mehr als 50 000 Mitglieder zählen, dann ist die religiöse Pluralität in Deutschland durchaus ausgeprägt. Im protestantischen Milieu gibt es die Neuapostolische Kirche (374 635), die Baptistengemeinden (166 500), die Zeugen Jehovas (163 092), die Methodisten (64 100) und die Mennoniten (ca. 50 000). Die weltweit wachsenden Pfingstgemeinden kommen in Deutschland zurzeit nur auf eine Zahl von 39 000 Mitgliedern. Einer der orthodoxen Kirchen gehören etwa 1,4 Millionen Menschen in Deutschland an. In den jüdischen Gemeinden sind 110 000 Deutsche organisiert. Die Gesamtzahl der Muslime schätzt REMID auf 3,3 Millionen, davon etwa 14 352 deutschstämmige Muslime. Es gibt etwa 90 000 Hinduisten und etwa 240 000 Buddhisten in Deutschland. Die neueren religiösen Bewegungen fallen zahlenmäßig kaum ins Gewicht. Scientology hat nach REMID etwa 6 000 Mitglieder, die Transzendentale Meditation etwa 1 000.
Die große Aufregung in den achtziger Jahren über Psychogruppen und Jugendreligionen erscheint rückblickend als übertrieben. Bei aller Vielfalt ist das religiöse Feld in Deutschland nämlich auffallend stabil. Von einer großen Dynamik ist nichts zu spüren. Religiöse Pluralität ist im Wesentlichen ein Migrationseffekt. Das Bedürfnis der Deutschen nach religiös-weltanschaulicher Stabilität lässt sich am besten am Verhalten der Menschen im Osten nach 1989 zeigen. Sowohl die Hoffnungen der großen christlichen Kirchen als auch die Hoffnungen von Missionaren aus den Freikirchen erfüllten sich nicht. Die Menschen blieben in ihrer großen Mehrheit das, was sie bis 1989 auch schon waren, nämlich konfessionslos. Wie sich die Stabilität der großen Volkskirchen im Westen vor allem darauf stützen kann, dass die Konfessionszugehörigkeit vererbt wird - und damit eine eigene religiöse Entscheidung gar nicht auf der Agenda der eigenen Lebensführung steht -, so findet sich auch im Osten diese konservative, sich an Familientraditionen orientierende Haltung. Besonders gut lässt sich dies an der Jugendweihe studieren. Obwohl das weltanschauliche Fundament der Jugendweihe, die Initiation in die sozialistische Gesellschaft, weggebrochen ist, erfreut sich die Jugendweihe als Familienfest nach wie vor großer Beliebtheit. Als ein junges Mädchen aus der DDR nach der "Wende" gefragt wurde, ob sie religiös sei, antwortete sie: "Nö, ich bin eigentlich ganz normal!" An dieser Normalität der Konfessionslosigkeit wollen immer noch 73 Prozent der Bürgerinnen und Bürger im Osten festhalten.
So gehören in den östlichen Bundesländern also lediglich 27 Prozent der Bevölkerung einer christlichen Kirche an. Im Westen sind es 74 Prozent. Aus diesen Zahlen schloss die Justizministerin, dass es keine christlich begründeten Wertüberzeugungen mehr gebe, die auf allgemeine Zustimmung rechnen könnten. "Kein Wunder, dass sich die Verwaltungsgerichte immer häufiger mit religiös motivierten Konflikten befassen müssen", so die Ministerin. Aber der Streit um das Fach LER in Brandenburg war gar kein Streit zwischen Konfessionslosen und Christen, sondern ein Konflikt zwischen den Christen, die das westliche System importieren wollten, und denen, die derostdeutschen kirchlichen "Christenlehre" keine Konkurrenz erwachsen lassen wollten und deshalb für einen religionskundlichen Unterricht für alle plädierten. Marianne Birthler, die die Einführung des Faches LER vehement verfocht, war ausgebildete Katechetin der Brandenburgischen Kirche. Beim Kruzifixurteil handelte es sich nicht um einen Konflikt zwischen einem Konfessionslosen und den Kirchen, sondern darum, dass sich das Land Bayern das Recht herausnahm, christliche Kreuze in Klassenzimmern aufzuhängen. Es gab auch eine ganze Reihe von Christen, die dem Staat dieses Recht ebenfalls nicht zubilligen wollten. Auch beim Kopftuchstreit geht es nicht um einen Streit zwischen den Konfessionen, sondern um einen Streit muslimischer Frauen mit dem Staat. Der Staat befindet sich also gar nicht in der Rolle des vermeintlichen Schiedsrichters, er ist selbst Teil des religionspolitischen Konfliktes.
Nehmen die Bindung an die Kirchen und ihr Einfluss stetig ab?
Wenn auch die Zahl von 61 744 Kircheneintritten im Jahr 2004 in die evangelische Kirche nicht wenig ist, so steht dem doch eine Zahl von 141 567 Kirchenaustritten gegenüber. 8 Die Mitgliederzahlen der Kirchen schrumpfen - damit stehen sie freilich nicht allein. Gewerkschaften, Sportvereine, vor allem aber politische Parteien haben Mitgliederverluste zu beklagen. Vergleicht man die Zahl der Konfessionslosen mit der der Parteilosen, dann ergibt sich folgendes Bild: In Deutschland gibt es knapp 30 Prozent Konfessionslose und 68 Prozent Mitglieder christlicher Kirchen. Dem stehen 97,82 Prozent Parteilose (bezogen auf die Parteieintrittsberechtigten) und nur 2,18 Prozent Parteimitglieder gegenüber. 9 Die Parteien halten das für keinen dramatischen, schon gar nicht öffentlich zu diskutierenden Sachverhalt, denn sie rechnen damit, dass die parteilosen Bürgerinnen und Bürger bei Wahlen ihrer Neigung zu der einen oder anderen Partei schon alle paar Jahre Ausdruck verleihen werden. Und deshalb nennen sich die Parteien trotz ihres verschwindend geringen Mitgliederbestandes weiter munter "Volksparteien".
Mit 27 Prozent Mitgliedschaft liegen die Kirchen im Osten der Republik weit vor den Parteimitgliedschaftszahlen. Bei den fast 70 Prozent Konfessionslosen kann die Kirche nicht nur auf Zustimmung bei Gelegenheit - z.B. an Weihnachten oder bei anlassbezogenen Gottesdiensten - rechnen, sondern auch auf die zunehmende Inanspruchnahme kirchlicher Kindergärten, Schulen und diakonischer Einrichtungen. Aktuelle statistische Daten aus der Berlin-Brandenburgischen Kirche zeigen, dass die Attraktivität von Kindertagesstätten in kirchlicher oder diakonischer Trägerschaft ungebrochen ist. Gab es im Jahr 2002 17 570 Plätze in 367 Einrichtungen, so stehen im Jahre 2006 20 864 Plätze in 411 Einrichtungen zur Verfügung, ein Zuwachs also um fast 20 Prozent. Bedenkt man ferner, dass mehr als 80 Prozent aller Kindergärten in Deutschland von den Kirchen und ihren diakonischen Einrichtungen betrieben werden und auch die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher größtenteils an Fachschulen in kirchlicher Trägerschaft geschieht, kann von einem schwindenden Einfluss der Kirchen eher nicht gesprochen werden.
Der Einfluss der Kirchen auf die Erziehung wird von vielen Konfessionslosen gutgeheißen. Am Religionsunterricht in Thüringen und Sachsen nehmen bis zu einem Drittel Kinder konfessionsloser Eltern teil. Schulen in kirchlicher Trägerschaft sind auch für konfessionslose Eltern höchst attraktiv. Ihre Zahl steigt stetig. In Brandenburg, wo der Religionsunterricht kein ordentliches Lehrfach ist, sind Zuwachsraten zu verzeichnen. Obwohl sich die Schülerzahlen an öffentlichen Schulen im Land Brandenburg von 305 289 im Jahre 2001 um 68 920 auf 236 369 im Jahr 2005 verringert haben, ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht teilnehmen, von 19 412 im Jahre 2001 auf 24 608 im Jahr 2005 gestiegen. Zu diesem Befund passt die Feststellung Wilhelm Heitmeyers in seiner Studie "Deutsche Zustände 4", dass sich 32 Prozent aller Konfessionslosen eine stärkere Berücksichtigung christlicher Werte in der Politik wünschen. Von den Protestanten tun dies 56 und von den Katholiken 63 Prozent. 10
Der Begriff der "Konfessionslosen" suggeriert die Existenz einer Gruppe von Menschen, die in Analogie zu den Protestanten und den Katholiken gemeinsame Überzeugungen teilen. Das ist aber keineswegs der Fall. Bereits die Art und Weise, wie man konfessionslos geworden ist, weist große Unterschiede auf: Es gibt Konfessionslose von Geburt an und es gibt Konfessionslose, die aus finanziellen Gründen die Kirche verlassen haben. Es gibt Konfessionslose, die eine atheistische Weltanschauung besitzen und solche, welche die Tradition des Christentums für wichtig halten.
Auf ein konfessionsstatistisch hoch interessantes Phänomen hat Axel Noack, der Bischof der Kirchenprovinz Sachsen, bei der EKD-Synode in Leipzig im Jahre 2003 hingewiesen: "In unserem Gebiet gießen wir so viel Glocken wie wir in hundert Jahren nicht gegossen haben. Das macht man sich gar nicht klar. Die Leute geben Geld für Glocken, Orgeln und Uhren, schon weniger für die Notsicherung und schon gar nicht für das Gehalt des Pastors (...). Jetzt kommen im Förderverein Menschen auf uns zu. Sie haben keine Erfahrungen damit und können auch nur ganz schwer sagen, warum sie mitmachen. Beim Kaffeetrinken frage ich immer: Warum macht ihr das mit der Kirche? Da sagen die nicht: romanische Rundbogen, gotische Spitzfenster, sondern sie sagen: Das ist unsere Kirche. Ich sage: Wieso eure Kirche? Ihr geht dort doch gar nicht hinein. Die Entgegnung: Hinein gehen wir nicht, aber meine Großmutter ist hier getauft." Allerdings weist der Bischof auch auf die Spannungen hin: "Da sagt zum Beispiel der Bürgermeister: Herr Bischof, jetzt haben wir uns im ganzen Dorf krumm gelegt, alle Einwohner haben Geld für die Glocken gegeben, jetzt müssen die Glocken aber auch läuten, wenn einer stirbt, der nicht in der Kirche ist." 11
In der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gibt es mittlerweile 202 Kirchbaufördervereine, 12in der Kirchenprovinz Sachsen 150 13und in Mecklenburg-Vorpommern 35. 14 In Thüringen gibt es dank der Initiative von 67 Vereinen und Interessengruppen 15 praktisch keine vom Verfall bedrohte Kirche mehr. Obwohl die exakte konfessionelle Zusammensetzung der Vereine noch nicht erhoben ist, deutet alles darauf hin, dass die Konfessionslosen in den Vereinen in der Mehrheit sind.
Von einem rapiden Verfall religionskultureller Bestände in Deutschland kann also keine Rede sein. Die wachsende Präsenz der Kirchen im Bildungsbereich lässt auch für die Zukunft erwarten, dass die grundsätzlich positive Einstellung zu Kirche und Christentum nicht nachlässt. Gegen diese Diagnose wird gerne das Argument ins Feld geführt, dass der Gottesdienstbesuch extrem niedrig sei. Das ist richtig. Da aber beispielsweise 75 Prozent aller Protestanten der Meinung sind, dass der Gottesdienstbesuch für den eigenen Glauben ohnehin unwichtig ist, 64 Prozent am Sonntag ausspannen wollen und 40 Prozent andere Verpflichtungen haben, sind die niedrigen Besucherzahlen nicht verwunderlich. 16 Vergleicht man freilich die Gottesdienstkultur in den USA mit der in Deutschland, dann erklärt sich der schwache Gottesdienstbesuch in Deutschland zwanglos daraus, dass zum einen das gottesdienstliche Angebot in Deutschland wenig besucherfreundlich ist und dass zum anderen in Deutschland kein ausgeprägtes Bewusstsein dafür herrscht, dass man für die Aufrechterhaltung des gemeindlichen Lebens selbst verantwortlich ist. Die Deutschen sind es auch auf dem religiösen Feld gewohnt, "versorgt" zu werden. Und so unterhält man zur Kirche ein Verhältnis wie zur Feuerwehr oder zum Arzt: Man nimmt sie nur in Anspruch, wenn es unbedingt notwendig ist.
Diese traditionelle Haltung des "believing without belonging", verbunden mit der Abneigung, die eigenen Glaubensüberzeugungen öffentlich zu machen, wird nun neuerdings mit der Tatsache konfrontiert, dass muslimische Gläubige auf die Sichtbarkeit ihrer Religion Wert legen. Wir werden Zeugen des Wandels von einer nur virtuellen zu einer realen Pluralität, und die Prognosen der Demographen lassen erwarten, dass das kein vorübergehendes Phänomen sein wird. Nicht nur die Fremdheit des Islam, sondern auch die ganz andere Art und Weise, ihn zu zeigen, irritiert und befördert die Bereitschaft, dem sichtbar Fremden mit einer Hermeneutik des Verdachtes zu begegnen. Deutsche Schüler geraten in die Defensive, wenn ihnen auf dem Schulhof die türkischen Schüler vorwerfen, sie hätten weder eine Religion noch ein ausgeprägtes National- und Ehrgefühl. Ausgewachsene deutsche Männer dagegen regen sich in privater Runde über junge, Kopftuch tragende muslimische Mädchen auf und vermuten, diese seien arrogant, eingebildet und hielten sich wahrscheinlich für etwas Besseres.
Selbst so verdienstvolle Studien wie die der Konrad-Adenauer-Stiftung über die Einstellungen von türkischen Kopftuchträgerinnen 17 sind vor schiefen Schlussfolgerungen nicht gefeit. Aus der Tatsache, dass zwar 77 Prozent der weniger gebildeten Kopftuchträgerinnen der Aussage zustimmen, dass "vor Gott alle Menschen gleich sind", dem aber nur 64 Prozent der Gebildeten - folglich auch theologisch Gebildeten - zustimmen, schließen die Forscher auf das Propagieren einer Überlegenheitsideologie, möglicherweise sogar auf einen Widerspruch zu den allgemeinen Menschenrechten. 18 Eine solche Folgerung wäre stimmig, wenn man die Frauen gefragt hätte, ob alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien, und sich dann ein Drittel verneinend geäußert hätte. Aber selbstverständlich sind auch nach biblischem Zeugnis nicht alle Menschen vor Gott gleich. Zwar sind alle Menschen Gottes Geschöpfe, und insofern gibt es durchaus Analogien zwischen der politischen Annahme der unveräußerlichen Menschenwürde und der biblischen Vorstellung von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen. Aber auch das Christentum hat eine Lehre vom Jüngsten Gericht, in dem durchaus Unterschiede gemacht werden. Dass also gerade die Gebildeten unter den Kopftuchträgerinnen dieser Aussage nicht zustimmen konnten, mag schlicht an der theologischen Unterkomplexität der Frage gelegen haben.
Brauchen wir einen staatlichen Werte- und Religionskundeunterricht?
Dezidiert hat sich Ministerin Zypries dafür ausgesprochen, neben dem Religionsunterricht nach Art. 7(3) GG ein Pflichtfach einzurichten, das "allgemeine Kenntnisse über Religionen" vermittelt. Nur wenn Schülerinnen und Schüler "auch die anderen Religionen kennen, können sie sie verstehen und ihnen mit Respekt begegnen. Deshalb sollten alle Schüler über alle Religionen etwas lernen, und zwar gemeinsam und nicht bekenntnisorientiert. Wir dürfen deshalb den bekenntnisgebundenen Unterricht nicht ausspielen gegen Fächer, die allgemeine Kenntnisse über Religionen vermitteln." 19
Selbstverständlich hat ein religionspolitisch wacher und aktiver Staat das Recht, auf die religiöse Bildung der heranwachsenden Bürgerinnen und Bürger Einfluss zu nehmen. Mit der Einführung eines staatlichen Religionsunterrichts nach Art. 7(3) GG hat das die Bundesrepublik Deutschland aber bereits in vorbildlicher Weise getan. Das Konzept der "Zivilisierung der Religionen durch Bildung" ist aufgegangen. Die Frage ist also, ob das erfolgreiche und bewährte Modell staatlicher Einflussnahme auf die religiöse Erziehung nach Art. 7(3) GG ergänzungsbedürftig ist. Bekanntlich regelt Art 7(3) GG, dass der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist. Wie für andere Fächer auch sorgt der Staat deshalb für die Ausbildung der Lehrkräfte an den Theologischen Fakultäten (deren Professoren ebenso wie die Lehrkräfte nicht im Kirchendienst stehen, sondern Staatsbeamte sind), für attraktive Lehrbücher, für eine angemessene Stundentafel, für einen ausgewogenen Lehrplan und auch dafür, dass die Religionsnote ordnungsgemäß zustande kommt. Der einzige Unterschied zu anderen Fächern besteht darin, dass der Staat mit den Religionsgemeinschaften eng kooperiert; der Religionsunterricht wird in "Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften" erteilt.
Ein Vergleich mit dem Deutschunterricht ist erhellend. So wenig man Sprache überhaupt lernen kann, sondern eben nur eine ganz bestimmte Sprache und von dieser ausgehend dann andere Sprachen, so wenig kann man Religion überhaupt lernen. Niemand würde den Deutschunterricht "bekennenden Deutschunterricht" nennen und ihn durch einen allgemeinen Sprachunterricht ersetzen wollen. Und niemand würde von einer Deutschlehrerin erwarten, dass sie zugleich Französisch, Chinesisch und Hebräisch unterrichten kann. Wenn auch immer wieder behauptet wird, der Religionsunterricht nach Art 7(3) GG sei "bekennender Unterricht", so ist davon im Art 7(3) GG nicht die Rede. Er ist zuerst ordentliches Lehrfach und ist insofern den Standards schulischen Lehrens und Lernens unterworfen. Die Lehrkräfte sind an einen staatlich genehmigten Lehrplan gebunden. Die Religionsunterrichtsnote ist versetzungsrelevant. Nicht Frömmigkeit, sondern kognitive Leistungen werden benotet. Die religionspolitische Leistung des Religionsunterrichts nach Art 7(3) GG besteht darin, dass sich der Staat in Bezug auf religiöse Inhalte einerseits für unzuständig erklärt, gleichwohl aber Wert darauf legt, dass dieser Unterricht der religiösen Bildung der künftigen Bürgerinnen und Bürger dient.
Angesichts der Notwendigkeit des Erwerbs interreligiöser Kompetenzen müssen die kooperierenden Religionsgemeinschaften ihren Unterricht für Schülerinnen und Schüler anderer Konfessionen und Religionen durchlässig machen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass einerseits in ihrer religiösen Tradition fundiert ausgebildete Lehrkräfte unterrichten, die Möglichkeit des gemeinsamen interreligiösen Lernens aber gewährleistet wird. Die Einrichtung eines Wahlpflichtbereichs "Religion/Ethik", innerhalb dessen die Schülerinnen und Schüler frei wählen können, wäre eine zeitgemäße Reform des Religionsunterrichts nach Art. 7(3) GG.
Eine bundesweite Ausweitung des von der Ministerin bevorzugten Berliner Modells hingegen würde die kunstvoll austarierte Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaften zerstören, den Religionsunterricht zu einer Sonderveranstaltung der Religionsgemeinschaften an der Schule degradieren und einen allgemeinen staatlichen Religionskundeunterricht installieren, dessen Bezugswissenschaft ebenso unklar wäre wie die Frage, wer denn angesichts der Säkularität - also der theologischen Blindheit - des Staates die Verantwortung für Bildungsinhalte an den Religionsgemeinschaften vorbei übernehmen soll. Eine Religionspolitik, die sich der Kooperation der Religionsgemeinschaften im Land nicht versichert, ist unklug. Je größer das Recht auf freie Religionsausübung und je gebildeter die Religion, umso größer sind die Chancen auf rechtstreue religiöse Bürgerinnen und Bürger. Der Religionsunterricht in Deutschland genießt den Schutz des Grundgesetzes. Dieses Buch, so die Justizministerin, gelte für uns alle. Insofern besteht wohl wenig Grund zu der Befürchtung, dass ausgerechnet sie ein Interesse daran hat, das Grundgesetz und seinen Artikel 7 mutwillig auszuhöhlen.
1 Die "Berliner
Reden zur Religionspolitik" werden vom "Forschungsbereich Religion
und Politik" an der Humboldt-Universität zu Berlin
veranstaltet. Der Wortlaut der Rede vom 12. 12. 2006, das
Presseecho sowie Informationen über den Forschungsbereich
finden sich unter www.religion-and-politics.de.
2 Vgl. Christian Rath, Ein Symbol der
Ausgrenzung, in: taz vom 14. 12. 2006, S. 11; Wolfgang Thielmann,
Recht ist nicht alles, in: Rheinischer Merkur vom 21. 12. 2006, S.
4, sowie die Kritik Jochen Bittners unter
http://blog.zeit.de/Bittner/2006/12/15/die-religionsfreiheit-geht-zu-weit_87
(27. 12. 2006).
3
http://www.bmj.de/enid/0,0/Ministerin/Reden_
129.html?druck=1&pmc_id=3758 (20. 12. 2006), 5.
4 Dieses Bildungsziel findet sich in den
Verfassungen von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und
Bayern; Rheinland-Pfalz spricht von "Gottesfurcht", in Hessen ist
die Rede von "Ehrfurcht und Nächstenliebe", Sachsen spricht
von der "Ehrfurcht vor allem Lebendigen" und der
"Nächstenliebe".
5 Am 11. 12. 2006 wurde der
Präsident des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer,
Beat W. Zemp, von der Boulevardzeitung "Blick" mit der Aussage
zitiert, Adventskränze und Weihnachtbäume hätten in
Klassenzimmern nichts zu suchen. Zemp dementierte, wies aber darauf
hin, dass die Adventszeit für muslimische Schülerinnen
und Schüler dann zum Problem werde, wenn bei Adventsfeiern in
den Schulen christliche Lieder gesungen würden. In diesem
Falle müsse ihnen erlaubt werden, vom Unterricht
fernzubleiben. Islamische Organisationen riefen dazu auf,
christliche und besonders weihnachtliche Traditionen nicht aus den
Schulzimmern zu entfernen. Näheres unter
http://www.swissinfo.org/ger/swissinfo.htlm (19. 12. 2006).
6 Vgl. Martin Spiewak, Ins Schwimmen
geraten, in: Die Zeit vom 7. 12. 2006. Der Text ist im Internet
verfügbar unter http://zeus.zeit.de/text/2006/50/B-Schul
verweigerung (15. 12. 2006).
7 Vgl. Anm. 1.
8 Die Statistik der EKD findet sich
unter http://www.ekd.de/statistik.
9 Errechnet auf der Grundlage der Daten
von Oskar Niedermayer, Parteimitglieder seit 1990: Version 2006,
Arbeitshefte des Otto-Stammer-Zentrums Nr. 10, Berlin 2006.
10 Vgl. Wilhelm Heitmeyer (Hrsg.),
Deutsche Zustände. Folge 4, Frankfurt/M. 2006, S. 181.
11 Die Äußerungen von
Bischof Noack finden sich im Synodenprotokoll der 1. Tagung der 10.
Synode der EKD, Leipzig, 22. - 25. 5. 2003.
12 Diese Zahl teilt der
Förderkreis Alte Kirchen mit. Die Vereine sind im Einzelnen
auf der Homepage desFörderkreises verzeichnet:
www.alte-kirchen.de/Adressen.htm (30. 12. 2006).
13 Eine Karte der Kirchenprovinz
Sachsen mit den Fördervereinen dieser Landeskirche findet sich
auf der Homepage des "Forschungsprojektes
Kirchenbaufördervereine" an der Theologischen Fakultät
der Universität Halle-Wittenberg. http://www.theologie.
uni-halle.de (30. 12. 2006).
14 Der Verein "Dorfkirchen in Not in
Mecklenburg-Vorpommern e.V." nennt auf seiner Homepage
http://www.dorfkirchen.de die Adressen der Vereine (30. 12.
2006).
15 Stand Ende 2004, nach Angaben des
Kirchenamts der Evangelisch-Lutherischen Kirche in
Thüringen.
16 Vgl. Wolfgang Huber/Johannes
Friedrich/Peter Steinacker (Hrsg.), Kirche in der Vielfalt der
Lebensbezüge. Die 4. EKD-Erhebung über
Kirchenmitgliedschaft, Gütersloh 2006, S. 455.
17 Vgl. Frank Jessen/Ulrich von
Wilamowitz-Moellendorff, Das Kopftuch - Entschleierung eines
Symbols?, St. Augustin-Berlin 2006.
18 Vgl. ebd., S. 45.
19 Anm. 1.