ARBEIT UND SOZIALES
Der Bundesrat will die Beteiligung des Bundes an den Kosten der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung neu regeln. In
einem Gesetzentwurf (
16/4019 ) schlägt die Länderkammer
vor, dass jedes Land künftig jeweils 20 Prozent seiner
Grundsicherungsausgaben als Ausgleich vom Bund erhält.
Der bisher im Wohngeldgesetz verankerte Festbetrag von
jährlich 409 Millionen Euro, den der Bund entsprechend dem
Anteil der Länder an den bundesweiten Aufwendungen für
das Wohngeld im Jahr 2002 überweist, soll gestrichen werden.
Stattdessen wollen die Länder im Zwölften
Sozialgesetzbuch die Bundesbeteiligung an den Ausgaben der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verankern.
Bislang gleicht der Bund mit dem Festbetrag Mehrausgaben aus,
die den Kommunen dadurch entstehen, dass seit Januar 2003 die
Inanspruchnahme von Hilfe zum Lebensunterhalt erleichtert worden
ist, um Altersarmut und verschämte Armut zu vermeiden.
Die Mehrkosten werden unter anderem dadurch verursacht, dass
der Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder und Eltern
vermieden wird. Da zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der
"Hartz-IV-Gesetze" die Höhe der Mehrausgaben noch nicht
bekannt war, war der Verteilungsschlüssel entsprechend den
Wohngeldaufwendungen im Jahr 2002 festgelegt und ein
Revisionsverfahren zur Überprüfung und gegebenenfalls
Anpassung des Erstattungsbetrages eingeführt worden.
Die Länder argumentieren nun, der damals getroffene
Verteilungsschlüssel entspreche nicht den tatsächlichen
Anteilen der Länder an den bundesweiten Ausgaben der
Grundsicherung. Zudem sei das vorgesehene Revisionsverfahren in der
Praxis nicht durchführbar. Die vom Bund zu erstattenden
Mehrkosten wegen der Nichtheranziehung unterhaltspflichtiger Kinder
und Eltern sei weder quantifizier- noch nachweisbar.
Zu den finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen
Neuregelung heißt es, je nach Entwicklung der
Grundsicherungsausgaben ergäben sich künftig für den
Bund Mehr- oder Minderausgaben. Bezogen auf die
Grundsicherungsausgaben von 2004 in Höhe von rund 2,1
Milliarden Euro Ausgaben entspreche die derzeitige
Bundesbeteiligung von 409 Millionen Euro.
Die Bundesregierung befürchtet, dass die Reform nicht
mittel- und langfristig, sondern sehr schnell zu einem erheblichen
Anstieg der Ausgleichszahlungen des Bundes für
grundsicherungsbedingte Mehrkosten führen werde. Da es
für diese Kostenverlagerung auf den Bund "keine
Begründung" gebe, lehne sie den Gesetzentwurf des Bundesrates
ab. Eine Überprüfung des geltenden Festbetrages sei
möglich. Ohne Überprüfung könne der Festbetrag
nicht ohne weiteres in eine Beteiligungsquote des Bundes
umgerechnet werden.