Gut drei Monate vor der Bundestagswahl 2002
erging ein Gerichtsurteil, das Politikverdrossene erleichtert
aufatmen ließ. Einen Rechenschaftsbericht fristgerecht
einzureichen, ist danach ebenso wenig ausreichend, wie eine
Steuererklärung fristgerecht einzureichen - wenn der Inhalt
nicht stimmt.
Das entsprach jedoch nicht der Auffassung der hessischen CDU, die 18 Millionen DM Spenden in ihrem Rechenschaftsbericht nicht angegeben hatte und trotzdem die Kürzung ihrer staatlichen Zuschüsse durch Bundestagspräsident Thierse nicht hinnehmen wollte. Mit der Argumentation, der Bericht sei wenigstens fristgerecht eingegangen, klagte sie im Jahr 2001 erfolgreich vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Angela Merkel kommentierte die Revision: "In der Fußballersprache würde man jetzt sagen: Es steht 1:1, und wir gehen in die Verlängerung." Nachdem die CDU schon mit Kohls schwarzen Konten in eine Spendenaffäre geschlittert war, war Januar 2000 zusätzlich bekannt geworden, dass die Hessen heimlich Geld in die Schweiz gebracht und später als erfundene "Vermächtnisse jüdischer Mitbürger" in die offizielle Parteikasse zurückfließen lassen hatten.
Kurz vor der Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin konnte die CDU einen kleinen Erfolg erringen: Der Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Spendenaffäre konnte nicht den Beweis erbringen, dass politische Entscheidungen durch Zahlungen beeinflusst worden waren. Die 21 Millionen Euro, die etwa dem ganzen Etat einer Bundestagswahl entsprechen, durfte die Partei trotzdem nicht behalten. Zwischenzeitlich verschärfte der Bundestag das Parteiengesetz und die CDU scheiterte 2004 in der "Verlängerung" vor dem Bundesverfassungsgericht.