INVESTMENTFONDS
Regierung will Wettbewerb anstacheln. Neue Produkte sind erwünscht.
Die deutschen Investmentfonds müssen nach Auffassung der Bundesregierung international wettbewerbsfähiger werden. Die Regierung hat jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der entsprechende Änderungen des Investmentgesetzes und anderer Vorschriften zum Ziel hat. Der Bundesrat hat der Initiative am 8. Juni beraten und in einigen Punkten um Überprüfung gebeten. Die erste Lesung im Bundestag soll am 13. Juni stattfinden.
Die Regulierung und die Aufsicht über die Investmentfonds zu modernisieren und leistungsfähiger zu machen steht im Mittelpunkt des Gesetzesvorhabens. Damit sollen Innovationen gefördert und die Abwanderung von Fondsvermögen ins Ausland verhindert werden, ohne dass dabei der Anlegerschutz vernachlässigt wird.
Das von deutschen Kapitalanlagegesellschaften verwaltete Fondsvermögen ist nach Regierungsangaben in den letzten fünf Jahren um 200 Milliarden Euro auf über eine Billion Euro gewachsen. Die Regierung sieht die deutsche Fondsindustrie in einem intensiven Wettbewerb mit anderen europäischen Finanzplätzen.
Zum einen ist geplant, die so genannte OGAW-Richtlinie der Europäischen Union (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) "eins zu eins" in deutsches Recht umzusetzen.
Unter anderem sollen Kapitalanlagegesellschaften nicht mehr als Kreditinstitute gelten. Weil dies bisher der Fall war, waren die Aufsichtsstandards über die Fonds in Deutschland höher als in anderen europäischen Staaten. Das soll sich nun ändern. So soll die erforderliche Ausstattung eines Fonds mit Anfangskapital von 730.000 Euro auf 300.000 Euro gesenkt werden, um den Martkeintritt für neue Anbieter zu erleichtern.
Zum anderen soll die bisherige Doppelaufsicht über die Fondsbranche durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank entfallen. Die Aufgaben der Bundesbank sollen künftig von der BaFin übernommen werden.
Bei den Spezialfonds ist vorgesehen, institutionelle Investoren von Regelungen zu befreien, die lediglich dem Schutz der Privatanleger dienen. Durch die Streichung oder Vereinfachung von Informationspflichten will die Regierung die Fondsbranche zudem von Kosten in Höhe von rund 8 Millionen Euro entlasten.
Geplant ist ferner, die Anlagemöglichkeiten der Fonds zu erweitern. So soll festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen die Fonds Derivate, also Finanzinstrumente wie Optionsscheine oder Zertifikate, erwerben können.
Vereinfacht werden soll überdies die Genehmigungspraxis der BaFin. Durch eine gesetzliche Vier-Wochen-Frist für die Genehmigung von Fondsprodukten sowie durch neue "Vorausgenehmigungen" sollen Produkte schneller auf den Markt kommen. Darüber hinaus will die Reigerung die offenen Immobilienfonds stärken. Neue Instrumente sollen es dem Management ermöglichen, diese Fonds auch in schwierigen Marktsituationen zu steuern. So sollen die Fonds nicht mehr verpflichtet sein, Anteile täglich zurücknehmen zu müssen. Auch eine nur monatliche Rücknahme kann vereinbart werden. Zudem müssen offene Immobilienfonds nach dem Willen der Regierung künftig ein Risikomanagementsystem haben.
Ebenso sollen durch zwei neue Assetklassen neue Produkte in den Markt eingeführt werden können. So sollen zum einen Infrastrukturfonds Investitionen in öffentlich-private Partnerschaftsprojekte (ÖPP) ermöglichen. Zum anderen sollen sich so genannte "sonstige Sondervermögen" mit liberaleren Anlagebestimmungen für innovative Finanzprodukte eignen.
Die Regierung will ferner, dass Investmentaktiengesellschaften ihre Aktien künftig grenzüberschreitend vertreiben können. Die Depotbank muss laut Regierung dafür sorgen, dass Interessenkonflikte zwischen ihr und der Kapitalanlagegesellschaft vermieden werden. Bei Sparplänen, die sich auf ausländische Fonds beziehen, soll die Vorbelastung mit Kosten eingeschränkt werden. Damit will die Regierung nationale Anleger vor einer Kostenbenachteiligung schützen und vermeiden, dass der Anbieter ins Ausland ausweicht. Bei Publikumsfonds kommt es für sie darauf an, die Anleger nicht durch Transaktionskosten zu benachteiligen.