TEILPRIVATISIERUNG
2,5 Milliarden Euro jährlich vom Bund
Das weit verbreitete Mantra lautet: Die Bahn soll teilweise privatisiert werden. Nur wie? Derzeit streiten Bund und Länder, Bahn und Abgeordnete, die Koalitionsparteien untereinander und intern über die Modalitäten für eine Beteiligung privater Investoren an der bisher in Bundeseigentum stehenden Bahn AG. Im "Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der Eisenbahnen des Bundes" ( 16/6294 ) tut die Bundesregierung nun kund, wie die Teilprivatisierung ihrer Ansicht nach über die Bühne gehen sollte. Vorgesehen ist, dass private Investoren bis zu 49 Prozent der Anteile an der DB AG erwerben können. Im Gegenzug sollen "sämtliche Anteile der DB AG an der DB Netz AG, der DB Station&Service AG und der DB Energie GmbH auf die Bundesrepublik" als so genannte Sicherungsübertragung übergehen - der Bund wird damit alleiniger Eigentümer im juristischen Sinn.
Das Ziel dieser Eigentumsübertragung: "Private Investoren werden an den Eisenbahninfrastrukturunternehmen und damit an der Eisenbahninfrastruktur nicht beteiligt", so die Bundesregierung - dies war eine der Vorgaben des Bundestagsbeschlusses zur Erarbeitung eines Privatisierungsgesetzes ( 16/3493 ) aus dem November des vergangenen Jahres. Die DB AG soll für zunächst 15 Jahre die Möglichkeit erhalten, "Schienenverkehr und Infrastruktur in einer wirtschaftlichen Einheit zu betreiben und zu bilanzieren".
Zur Instandhaltung des Schienennetzes soll die DB AG jährlich bis zu 2,5 Milliarden Euro vom Bund erhalten, außerdem "finanziert der Bund Maßnahmen zum Ausbau der Schienenwege der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel". Mit dem Geld muss die Bahn die Infrastruktur in dem in einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) "festgelegten betriebsbereiten Zustand" erhalten. Ob die DB AG ihren Verpflichtung nachkommt, soll das Eisenbahnbundesamt überprüfen. Jährlich soll die Bahn dazu einen Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht vorlegen. Außerdem sollen 20 Prozent der Bundesmittel jährlich in den Nahverkehr fließen.