NACHTRAGSETAT
2,15 Milliarden Euro für Krippenplätze
Über das Ziel sind sich alle einig, nur der Weg dahin ist umstritten: Dass die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Deutschland verbessert werden soll - dem stimmten alle Fraktionen einhellig zu. Nur, wie dies finanziert werden soll, ist und bleibt unklar. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten dazu einen Gesetzentwurf ( 16/6596 ) vorgelegt, dem das Plenum am 25. Oktober zustimmte ( 16/6816 ). Danach wird ein Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" in Höhe von 2,15 Milliarden Euro eingerichtet. Damit soll der Ausbau der Infrastruktur für die Kleinkinderbetreuung finanziert werden.
Da dieses Sondervermögen noch in diesem Jahr gebildet werden soll, ist haushaltstechnisch dafür ein Nachtragshaushalt notwendig. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/6390 ) vorgelegt, der in den Ausschüssen weiterberaten wird. Neben der Ausstattung des Sondervermögens wird in dem Nachtragshaushalt auch gleichzeitig die Nettoneuverschuldung für dieses Jahr um 5 Milliarden auf 14,43 Milliarden Euro gesenkt. Finanziert werden soll dies alles durch die zu erwartenden Steuermehreinnahmen von rund 12 Milliarden Euro.
Dass der Weg über Sondervermögen und Nachtragshaushalt richtig ist, war für die Sprecher der Koalition klar. Petra Hinz (SPD) wies darauf hin, dass damit direkt Investitionen angeschoben werden könnten. Nur so könne erreicht werden, dass bis 2013 rund 35 Prozent der Kinder einen Krippenplatz haben könnten.
Steffen Kampeter (CDU/CSU) betonte vor allem, dass mit dem Nachtragsetat die Nettoneuverschuldung noch in diesem Jahr um 25 Prozent gekürzt wird. Dies sei die beste Familienpolitik. "Auf einem Schuldenberg kann keiner spielen", so der Abgeordnete.
Demgegenüber hielt die Opposition den Weg für falsch. Ulrike Flach (FDP) meinte, dies sei "haushalterisch bedenklich". Nach Ansicht der FDP ist es ratsamer, einen Prozentpunkt der Umsatzsteuer für die Kommunen bereitzustellen.
Anja Hajduk (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich für eine verfassungskonforme Form des Ehegattensplittings aus. Für die Linksfraktion betonte Gesine Lötzsch, dass sich auch die Unternehmen an der Mitfinanzierung von Krippenplätzen beteiligen müssten.