Katharina Landgraf, CDU/CSU
Diplom-Meliorationsingenieurin
1972 Abitur in Borna. 1972 bis 1976 Studium Meliorationswesen an der Universität Rostock, 1976 Abschluss als Diplom-Ingenieurin.
1976 bis 1979 Ingenieurin für Wasserwirtschaft und Umweltschutz im Braunkohlekombinat Borna. 1980 bis 1990 Mitarbeiterin in der LPG Pflanzenproduktion Wiederau-Zwenkau. 1991 bis 1999 Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Konrad-Adenauer-Stiftung im Bildungswerk Leipzig und 2004/05 im Bildungswerk Dresden.
Seit 1988 Mitglied der CDU, 1991 bis 1993 stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Sachsen, 1995 bis 2000 Kreisvorsitzende der CDU Borna; 1991 bis 1995 Landesvorsitzende der Frauen-Union Sachsen. Seit 1995 Stadträtin in Pegau, dort stellvertretende Bürgermeisterin, seit 2004 Kreisrätin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, März bis Oktober 1990 Mitglied der freigewählten Volkskammer der DDR, 1999 bis 2004 Mitglied des Sächsischen Landtags.
Mitglied des Bundestages Oktober bis Dezember 1990 und seit 2005.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Wissenschaftliche Mitarbeiterin,
Bildungswerk Dresden
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., Dresden
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn,
Mitglied des Kuratoriums
Landkreis Leipziger Land, Leipzig,
Mitglied des Kreistages
Stadt Pegau, Pegau,
Mitglied des Stadtrates
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".