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Alterspräsident
Alterspräsident wird das älteste Mitglied des Bundestages genannt, dem - mit seiner Zustimmung -die Aufgabe zukommt, die konstituierende Sitzung nach einer Bundestagswahl zu eröffnen und zu leiten, bis die Wahl des neuen Bundestagspräsidenten vollzogen ist und dieser sein Amt antreten kann. Dies ist in der Geschäftsordnung des Bundestages geregelt. Der Alterspräsident bereitet die Wahl des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter vor und führt sie durch. Dafür darf er auch vorläufige Schriftführer ernennen. Die bisherigen Alterspräsidenten haben ihr Amt auch genutzt, um vor dem Plenum eine Eröffnungsrede zu halten.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/A/alterspraesident