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Beschlussempfehlung
Der Ausschuss, an den nach der
ersten Beratung im Plenum Vorlagen zur federführenden
Beratung überwiesen wurden, erarbeitet für den Bundestag
Beschlussempfehlungen. In ihnen sind die Diskussion im Ausschuss,
die vorgetragenen Änderungen zu der jeweiligen Vorlage sowie
die Voten der mitberatenden Gremien zusammengefasst. Anhand von
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse fällt das Plenum
des Bundestages seine abschließenden Entscheidungen.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/B/beschl_empf