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Bundestagspräsidium
Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und seinen Stellvertretern. Es wird zu Beginn der Legislaturperiode für deren gesamte Dauer gewählt.
Das Präsidium tritt jede Sitzungswoche zusammen und berät Angelegenheiten, die die Leitung des Hauses betreffen.
Es wirkt unter anderem bei bestimmten Personalentscheidungen in der Bundestagsverwaltung mit und behandelt den Abschluss wichtiger Verträge. Auch die Öffentlichkeitsarbeit des Parlaments steht regelmäßig auf seiner Agenda.
Das Präsidium entscheidet per Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmengleichheit gibt der Präsident den Ausschlag.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/B/bt_praesidium