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Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Außenminister Steinmeier (li.) und Vorsitzender
Krichbaum am 23.04.2008 im EU-Ausschuss
© DBT/H.J. Müller
Sonderrolle Europa
Der Europaausschuss sorgt dafür, dass der Bundestag in Brüssel, Straßburg und Luxemburg mitbestimmt. Als anerkannter Partner der Bundesregierung formuliert und setzt er deutsche Europapolitik durch. Er ist zuständig für Grundsatzfragen der europäischen Integration und die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten. Ein direkter Austausch mit dem Europaparlament ist dank der Besonderheit der Zusammensetzung des Ausschusses möglich, denn ihm gehören neben Mitgliedern des Bundestages auch deutsche Europaabgeordnete an.
Basisinformationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/E/europaausschuss