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Fragestunde
Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde
in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen
Beantwortung an die Bundesregierung richten. Dabei darf er jede
Frage in zwei Unterfragen unterteilen und während der
Fragestunde im Plenum weitere Zusatzfragen stellen. Die Antworten
übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre
oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die
Minister selbst. Die Regierung beantwortet die Fragen von nicht
anwesenden Abgeordneten innerhalb einer Woche schriftlich.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/F/fragestunde